Die Pflege in einer Krankenanstalt wirft auch oft auch rechtliche Fragen auf. Dann, wenn die Pflege auf Rechnung der sozialen Krankenversicherung erfolgen soll. Der Träger der Krankenanstalt ist normalerweise nicht auch der Träger der Krankenversicherung. Es bedarf daher einer Regelung ihres Zusammenwirkens. Dabei prallen zwei unterschiedliche Rechtsbereiche aufeinander: das Krankenanstaltenrecht und das Sozialversicherungsrecht. Schwierig wird es vor allem, wenn die Krankenanstalt nicht die erforderliche Ausstattung besitzt, um die notwendige Versorgung durchführen zu können und den Patienten an eine andere in- oder ausländische Klinik überstellen muss. Wer hat in dem Fall die Kosten zu tragen, was kann und was darf eine Krankenanstalt an ambulanter Betreuung durch Ambulanzen anbieten, wieweit ist die soziale Krankenversicherung verpflichtet, auch Leistungen für Versicherte zu erbringen, die sich in einem Pflegeheim befinden ...