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Zur Befundinterpretation ist es für den leichenschauenden Arzt nicht nur zwingend erforderlich, dass durch medizinische Notfallmaßnahmen hervorgerufene Artefakte am erfolglos reanimierten Patienten als solche erkannt und diese bezüglich Indikation und Durchführung beurteilt werden - auch die Nicht-Realisierung notfallmedizinischer Maßnahmen muss hinsichtlich möglicher Indikationen beurteilt werden und kann medizinische, ggf. auch forensische Relevanz erlangen. Der Goldstandard der notfallmedizinischen Qualitätskontrolle im Todesfall ist die Obduktion. Die Notwendigkeit, bestehende…mehr

Produktbeschreibung
Zur Befundinterpretation ist es für den leichenschauenden Arzt nicht nur zwingend erforderlich, dass durch medizinische Notfallmaßnahmen hervorgerufene Artefakte am erfolglos reanimierten Patienten als solche erkannt und diese bezüglich Indikation und Durchführung beurteilt werden - auch die Nicht-Realisierung notfallmedizinischer Maßnahmen muss hinsichtlich möglicher Indikationen beurteilt werden und kann medizinische, ggf. auch forensische Relevanz erlangen. Der Goldstandard der notfallmedizinischen Qualitätskontrolle im Todesfall ist die Obduktion. Die Notwendigkeit, bestehende notfallmedizinische Algorithmen und Abläufe kontinuierlich zu evaluieren und fortzuentwickeln, ist insbesondere für die traumatisch bedingte Reanimationssituation evident. Durch eine interdisziplinäre Kooperation zwischen Notfallmedizin und Rechtsmedizin kann diesem Anliegen Rechnung getragen werden. Zwischen Notfallmedizin und Rechtsmedizin bestehen erhebliche Gemeinsamkeiten und Schnittmengen.
Autorenporträt
1996 Abitur, 1996-2007 Tätigkeit im Rettungsdienst (RS, RA, LRA), 1998-2000 Ausbildung zum Industriekaufmann, 2000-2007 Medizinstudium Universität Hamburg, 2007 dort Promotion, 2007¿2014 wissenschaftlicher Angestellter an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Institut für Rechtsmedizin, 2014 dort Habilitation