Wenn eine für den gesamten Bereich wissenschaftlicher Forschung, mithin für alle Wissenschaften im weitesten Sinne so wichtige Grundlagentheorie, wie die Logik, seit Jahrzehnten in einer geradezu atemberaubenden, zur Freilegung ganz neuer Perspektiven führenden Entwicklung begriffen ist, kann es nicht ausbleiben, daß sich dies schließlich - wenngleich mit nicht untypischer Verzögerung - auch in der Rechtswissenschaft auswirkt. Dabei ist es gewiß keine Überraschung, wenn die "EinbruchsteIle" dieses wissenschaftshistorischen Vorganges innerhalb der Rechtswissenschaft zunächst derjenige Bereich…mehr
Wenn eine für den gesamten Bereich wissenschaftlicher Forschung, mithin für alle Wissenschaften im weitesten Sinne so wichtige Grundlagentheorie, wie die Logik, seit Jahrzehnten in einer geradezu atemberaubenden, zur Freilegung ganz neuer Perspektiven führenden Entwicklung begriffen ist, kann es nicht ausbleiben, daß sich dies schließlich - wenngleich mit nicht untypischer Verzögerung - auch in der Rechtswissenschaft auswirkt. Dabei ist es gewiß keine Überraschung, wenn die "EinbruchsteIle" dieses wissenschaftshistorischen Vorganges innerhalb der Rechtswissenschaft zunächst derjenige Bereich ist, den man als Rechtstheorie zu bezeichnen pflegt. Einer von denen, die hier den Fortschritt besonders gewagt und gefördert haben, ist Jürgen Rödig gewesen, den ein tragisches Schicksal am 13. November 1975, erst dreiunddreißig Jahre alt, aus dem Leben gerissen hat. Seine großen, noch vor seinem Tode erschienenen Schriften "Die Denkform der Alternative in der Jurisprudenz" und "Die Theorie des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens" weisen ihn als einen Protagonisten im Sinne der genannten neuen Entwicklung ebenso aus, wie seine zahlreichen Einzeluntersuchungen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
1. Rechtstheoretische Grundlagen.- Naturrecht oder Rechtspositivismus.- Logik und Rechtswissenschaft.- Verhältnis herkömmlicher Interpretationsmethoden zueinander.- 2. Deduktives und formalisiertes Rechtsdenken.- Kennzeichnung der axiomatischen Methode.- Axiomatisierbarkeit juristischer Systeme.- Ein Kalkül des juristischen Schließens.- Einige Bemerkungen zur Axiomatisierbarkeit juristischer Zusammenhänge anhand der kritischen Würdigung einiger Details aus Schreibers Logik des Rechts .- Complement zum Sitzungsprotokoll vom 2. Oktober 1970. Erste Nachmittagssitzung.- Kritik des Normlogischen Schließens.- Über die Notwendigkeit einer besonderen Logik der Normen.- 3. Konsequenzen für die Rechtsdogmatik.- Zur Alternativstruktur des juristischen Kausalbegriffs.- Die Privatrechtliche Pflicht zur Unterlassung. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der positiven Forderungsverletzung.- Bildung einer prädikatenlogischen Normalform für 8 Abs. 3 StVO a.F. sowie für einschlägige Paraphrasen.- Buchbesprechung: Podlech, A., Gehalt und Funktion des allgemeinen verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes (1971).- 4. Gesetzgebungstheorie.- Zum Begriff des Gesetzes in der Rechtswissenschaft.- Gesetzgebungstheorie als praxisorientierte rechtswissenschaftliche Disziplin auf rechtstheoretischer Grundlage.- Zum Stellenwert der Gesetzgebungstheorie in der herkömmlichen Dogmatik sowie in der traditionellen Methodenlehre.- Logische Kriterien für die korrekte Verwendung von Legaldefinitionen.- Einige Regeln für korrektes Legal-Deflnieren.- Die Regel-Ausnahme-Technik des Gesetzgebers in logischer Sicht (gemeinsam mit G. Thieler-Mevissen).- Logische Untersuchungen zur Makrostruktur rechtlicher Kodifikate.- Quellenverzeichnis.
1. Rechtstheoretische Grundlagen.- Naturrecht oder Rechtspositivismus.- Logik und Rechtswissenschaft.- Verhältnis herkömmlicher Interpretationsmethoden zueinander.- 2. Deduktives und formalisiertes Rechtsdenken.- Kennzeichnung der axiomatischen Methode.- Axiomatisierbarkeit juristischer Systeme.- Ein Kalkül des juristischen Schließens.- Einige Bemerkungen zur Axiomatisierbarkeit juristischer Zusammenhänge anhand der kritischen Würdigung einiger Details aus Schreibers "Logik des Rechts".- Complement zum Sitzungsprotokoll vom 2. Oktober 1970. Erste Nachmittagssitzung.- Kritik des Normlogischen Schließens.- Über die Notwendigkeit einer besonderen Logik der Normen.- 3. Konsequenzen für die Rechtsdogmatik.- Zur Alternativstruktur des juristischen Kausalbegriffs.- Die Privatrechtliche Pflicht zur Unterlassung. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der positiven Forderungsverletzung.- Bildung einer prädikatenlogischen Normalform für 8 Abs. 3 StVO a.F. sowie für einschlägige Paraphrasen.- Buchbesprechung: Podlech, A., Gehalt und Funktion des allgemeinen verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes (1971).- 4. Gesetzgebungstheorie.- Zum Begriff des Gesetzes in der Rechtswissenschaft.- Gesetzgebungstheorie als praxisorientierte rechtswissenschaftliche Disziplin auf rechtstheoretischer Grundlage.- Zum Stellenwert der Gesetzgebungstheorie in der herkömmlichen Dogmatik sowie in der traditionellen Methodenlehre.- Logische Kriterien für die korrekte Verwendung von Legaldefinitionen.- Einige Regeln für korrektes Legal-Deflnieren.- Die Regel-Ausnahme-Technik des Gesetzgebers in logischer Sicht (gemeinsam mit G. Thieler-Mevissen).- Logische Untersuchungen zur Makrostruktur rechtlicher Kodifikate.- Quellenverzeichnis.
1. Rechtstheoretische Grundlagen.- Naturrecht oder Rechtspositivismus.- Logik und Rechtswissenschaft.- Verhältnis herkömmlicher Interpretationsmethoden zueinander.- 2. Deduktives und formalisiertes Rechtsdenken.- Kennzeichnung der axiomatischen Methode.- Axiomatisierbarkeit juristischer Systeme.- Ein Kalkül des juristischen Schließens.- Einige Bemerkungen zur Axiomatisierbarkeit juristischer Zusammenhänge anhand der kritischen Würdigung einiger Details aus Schreibers Logik des Rechts .- Complement zum Sitzungsprotokoll vom 2. Oktober 1970. Erste Nachmittagssitzung.- Kritik des Normlogischen Schließens.- Über die Notwendigkeit einer besonderen Logik der Normen.- 3. Konsequenzen für die Rechtsdogmatik.- Zur Alternativstruktur des juristischen Kausalbegriffs.- Die Privatrechtliche Pflicht zur Unterlassung. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der positiven Forderungsverletzung.- Bildung einer prädikatenlogischen Normalform für 8 Abs. 3 StVO a.F. sowie für einschlägige Paraphrasen.- Buchbesprechung: Podlech, A., Gehalt und Funktion des allgemeinen verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes (1971).- 4. Gesetzgebungstheorie.- Zum Begriff des Gesetzes in der Rechtswissenschaft.- Gesetzgebungstheorie als praxisorientierte rechtswissenschaftliche Disziplin auf rechtstheoretischer Grundlage.- Zum Stellenwert der Gesetzgebungstheorie in der herkömmlichen Dogmatik sowie in der traditionellen Methodenlehre.- Logische Kriterien für die korrekte Verwendung von Legaldefinitionen.- Einige Regeln für korrektes Legal-Deflnieren.- Die Regel-Ausnahme-Technik des Gesetzgebers in logischer Sicht (gemeinsam mit G. Thieler-Mevissen).- Logische Untersuchungen zur Makrostruktur rechtlicher Kodifikate.- Quellenverzeichnis.
1. Rechtstheoretische Grundlagen.- Naturrecht oder Rechtspositivismus.- Logik und Rechtswissenschaft.- Verhältnis herkömmlicher Interpretationsmethoden zueinander.- 2. Deduktives und formalisiertes Rechtsdenken.- Kennzeichnung der axiomatischen Methode.- Axiomatisierbarkeit juristischer Systeme.- Ein Kalkül des juristischen Schließens.- Einige Bemerkungen zur Axiomatisierbarkeit juristischer Zusammenhänge anhand der kritischen Würdigung einiger Details aus Schreibers "Logik des Rechts".- Complement zum Sitzungsprotokoll vom 2. Oktober 1970. Erste Nachmittagssitzung.- Kritik des Normlogischen Schließens.- Über die Notwendigkeit einer besonderen Logik der Normen.- 3. Konsequenzen für die Rechtsdogmatik.- Zur Alternativstruktur des juristischen Kausalbegriffs.- Die Privatrechtliche Pflicht zur Unterlassung. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der positiven Forderungsverletzung.- Bildung einer prädikatenlogischen Normalform für 8 Abs. 3 StVO a.F. sowie für einschlägige Paraphrasen.- Buchbesprechung: Podlech, A., Gehalt und Funktion des allgemeinen verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes (1971).- 4. Gesetzgebungstheorie.- Zum Begriff des Gesetzes in der Rechtswissenschaft.- Gesetzgebungstheorie als praxisorientierte rechtswissenschaftliche Disziplin auf rechtstheoretischer Grundlage.- Zum Stellenwert der Gesetzgebungstheorie in der herkömmlichen Dogmatik sowie in der traditionellen Methodenlehre.- Logische Kriterien für die korrekte Verwendung von Legaldefinitionen.- Einige Regeln für korrektes Legal-Deflnieren.- Die Regel-Ausnahme-Technik des Gesetzgebers in logischer Sicht (gemeinsam mit G. Thieler-Mevissen).- Logische Untersuchungen zur Makrostruktur rechtlicher Kodifikate.- Quellenverzeichnis.
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