Die Dissertation untersucht zum einen aus normativer Sicht, welche Bestimmungen die Protokollierung in schweizerischen Jugendstrafverfahren regeln und wie die Einvernahmeprotokolle in der Praxis gestaltet sein sollten. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, dass die Protokollbestimmungen aus der Erwachsenenstrafprozessordnung entnommen werden und dies zu erheblichen Anwendungsschwierigkeiten führen kann. Zum anderen wurde eine empirische Untersuchung durchgeführt, in der Einvernahmeprotokolle mit der verschriftlichten Audioaufzeichnung von Einvernahmen minderjähriger Beschuldigten verglichen wurden. Es wurde dadurch erfasst, wie die Einvernahmeprotokolle in Jugendstrafverfahren gestaltet sind und welche Elemente der Einvernahmen in den Schriftprotokollen aufgenommen werden. Insbesondere wurde konkret ermittelt, welche Transformationsprozesse einsetzen, wenn die Aussagen der beschuldigten Jugendlichen niedergeschrieben werden und mit welchen Worten die Protokollierung erfolgte.