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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Didaktik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden, Note: gut, Universität Duisburg-Essen (Pädagogik), Veranstaltung: Hauptseminar - Analyse von Schulbüchern für den Pädagogikunterricht in der Sekundarstufe I und II., Sprache: Deutsch, Abstract: Die Eingliederung des 8. Kapitels in den Lehrplan kann entweder in den Bereich 1 "Einführung in pädagogisches Denken - Erziehung geht alle an" für das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 oder in den Bereich 2 "Die gesellschaftliche und individuelle Bedingtheit von Erziehung - Erziehung ist immer…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Didaktik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden, Note: gut, Universität Duisburg-Essen (Pädagogik), Veranstaltung: Hauptseminar - Analyse von Schulbüchern für den Pädagogikunterricht in der Sekundarstufe I und II., Sprache: Deutsch, Abstract: Die Eingliederung des 8. Kapitels in den Lehrplan kann entweder in den Bereich 1 "Einführung in pädagogisches Denken - Erziehung geht alle an" für das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 oder in den Bereich 2 "Die gesellschaftliche und individuelle Bedingtheit von Erziehung - Erziehung ist immer anders", erfolgen.Für 9/I eignet sich das Kapitel zur Thematisierung des Aspekts "Erzieherische Instanzen und Institutionen" mit dem möglichen Gegenstand "Arbeitsbereiche der Sozialpädagogik" (Aufgaben, Institutionen und Tätigkeitsfelder).Für 9/II eignet sich das Kapitel zur Thematisierung von zwei Gegenständen, die je zwei Aspekten zuzuordnen sind: Vereinbar sind die Thematisierung der Aspekte "Erziehung in modernen Industrie- und Mediengesellschaften" und "Gefährdungen und Misslingen von Erziehung" mit den möglichen Gegenständen "Bedingungen des Aufwachsens heute - Einrichtungen für Kinder und Jugendliche" und "Krisen im Lebenslauf - Das schwierige Alter und die gefährdeten Jugendlichen".Der thematische die Sub- und Multikulturalität betreffende Aspekt des 2. Bereiches ist in Kapitel 8 ebenfalls integriert, jedoch nur mit einer solch erheblichen Nachrangigkeit, die keine Einstufung als Eignung erlaubt.