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Die akzessorietätsbezogenen Regelungen des Strafgesetzbuches wie auch die ebendort kodifizierten Schuldausschließungsgründe waren und sind regelmäßig Gegenstand vertiefter wissenschaftlicher Betrachtung. Die größte Schnittmenge beider Regelungsmaterien findet sich unter dem Gesichtspunkt der sog. Limitierten Akzessorietät, mithin unter der Annahme, dass das Unrecht beteiligtenübergreifend wirkt, während die Schuld Gegenstand individueller Betrachtung ist. Ob und inwieweit dies auch für Fälle gilt, in denen der Schuldausschluss Resultat der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ist, wurde…mehr

Produktbeschreibung
Die akzessorietätsbezogenen Regelungen des Strafgesetzbuches wie auch die ebendort kodifizierten Schuldausschließungsgründe waren und sind regelmäßig Gegenstand vertiefter wissenschaftlicher Betrachtung. Die größte Schnittmenge beider Regelungsmaterien findet sich unter dem Gesichtspunkt der sog. Limitierten Akzessorietät, mithin unter der Annahme, dass das Unrecht beteiligtenübergreifend wirkt, während die Schuld Gegenstand individueller Betrachtung ist. Ob und inwieweit dies auch für Fälle gilt, in denen der Schuldausschluss Resultat der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ist, wurde bislang kaum eingehender untersucht. Dabei bietet die Fragestellung nicht nur die Möglichkeit, die von den Schuldausschließungsgründen wie auch den akzessorietätsbezogenen Regelungen gezogenen Trennlinien kritisch zu hinterfragen, sondern eröffnet auch die Chance, das Prinzip der Unzumutbarkeit konsequent fortzuschreiben und zugleich in seinen rechtsfigürlichen Ausformungen zu konkretisieren.
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Autorenporträt
Alexander Bechtel studied law at the University of Tübingen. He finished his studies in 2016 and started working as a senior researcher at the Chair of German and European Criminal Law and Law of Criminal Procedure, Criminal Business Law and Criminal Computer Law (Prof. Dr. Jörg Eisele). In 2019, he was awarded a PhD (Dr. iur). Since 2018, Alexander Bechtel is a legal trainee at the higher regional court of Stuttgart.