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Hat die deutsche Armee, als sie den Ersten Weltkrieg mit dem Einmarsch ins neutrale Belgien eröffnete, grundlos Massaker an den Einwohnern verübt? Bislang unbekannte Quellen widerlegen dieses bisher einhellige Historiker-Credo. Ulrich Keller erarbeitet anhand von Tausenden beschworener deutscher Soldatenaussagen und Dutzenden neutraler Presseberichte eine differenzierte, vielschichtige Analyse. Geblutet haben in erbitterten Straßenkämpfen nicht nur belgische Einwohner, und der Bruch des Völkerrechts geht nicht allein auf das Konto deutscher Truppen: Beide Seiten führten Krieg, auch belgische…mehr

Produktbeschreibung
Hat die deutsche Armee, als sie den Ersten Weltkrieg mit dem Einmarsch ins neutrale Belgien eröffnete, grundlos Massaker an den Einwohnern verübt? Bislang unbekannte Quellen widerlegen dieses bisher einhellige Historiker-Credo. Ulrich Keller erarbeitet anhand von Tausenden beschworener deutscher Soldatenaussagen und Dutzenden neutraler Presseberichte eine differenzierte, vielschichtige Analyse. Geblutet haben in erbitterten Straßenkämpfen nicht nur belgische Einwohner, und der Bruch des Völkerrechts geht nicht allein auf das Konto deutscher Truppen: Beide Seiten führten Krieg, auch belgische sogenannte Franktireurs in Zivil, die deutsche Soldaten aus dem Hinterhalt beschossen. Schuld und Leid sind in den ebenso erschütternden wie vermeidbaren Ereignissen komplex verteilt und sprengen das einfache Schwarz-Weißmuster, dem die historische Forschung in der Folge von Kriegspropaganda und Versailler Vertrag bis heute verpflichtet geblieben ist.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Ulrich Keller war bis 2014 Professor für Kunst- und Fotogeschichte an der University of California in Santa Barbara.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 10.04.2018

Gespenster schießen nicht mit Schrotflinten

Bildeten sich die deutschen Soldaten die Angriffe belgischer Freischärler 1914 ein? Hatten sie Angst vor dem, was ihre Großväter 1870 in Frankreich erlebt hatten? Das ist eine Propagandalegende. Antwort auf John Horne und Alan Kramer.

Von Ulrich Keller

Das deutsche Kaiserreich eröffnete den Ersten Weltkrieg mit der rechtsbrüchigen Invasion des neutralen Belgien. Die Historikerdebatte darüber kreiste vor allem um die Blutbäder, die deutsche Truppen damals in der Bevölkerung angerichtet haben. Auch das Buch "German Atrocities" von John Horne und Alan Kramer aus dem Jahr 2001 konzentriert sich auf Nachweis und historische Ableitung deutscher Kriegsgreuel in Belgien. Eine von mir kürzlich publizierte Monographie versucht dagegen, die Diskussion auf ein konsequent marginalisiertes Thema zu lenken. Deutsche Untaten werden darin zwar ausdrücklich bestätigt, Hauptanliegen ist aber der Nachweis, dass verbreiteter Widerstand durch völkerrechtsbrüchige Angriffe belgischer Zivilisten aus dem Hinterhalt nicht deutsches Hirngespinst, wie in der Forschung seit sechzig Jahren behauptet, sondern Tatsache war. Daher der Buchtitel "Schuldfragen", der außer deutscher Verschuldung auch belgische thematisieren will. Doch der vorgeschlagene Themenwechsel stößt auf vehemente Blockademanöver.

Angesichts der von der Forschung längst einhellig akzeptierten deutschen Greuel-Bilanz wäre zu erwarten gewesen, dass Horne und Kramer sich in ihrer an dieser Stelle publizierten Kritik meines Buches (F.A.Z. vom 1. März) der noch verbleibenden und von mir erneuerten Streitfrage widmen würden: Hat ein verbreiteter Franktireurkrieg wirklich stattgefunden? Stattdessen beschwören sie eine Wiederkehr apologetischer Tendenzen in der deutschen Geschichtswissenschaft - als hätte ich es darauf abgesehen, die in ihrer Monographie aufgrund internationaler Archivstudien glaubhaft nachgewiesene Tötung von 6500 belgischen und französischen Zivilisten zu widerlegen. Ich habe die deutschen Blutbäder aber bestätigt; mehr als das, ich habe sie aus bisher unpublizierten Quellen weit eingehender als Horne und Kramer geschildert, allerdings mit Einbezug von Belegen dafür, dass sie in der Regel durch Franktireurangriffe provoziert wurden, statt aus heiterem Himmel über schuldlose Einwohner hereinzubrechen.

Es gibt viele Belege und Beleg-Genres für den belgischen Franktireurkrieg. Mein Buch bemüht sich um ein neues Geschehens-Narrativ aufgrund dieser Zeugnisse, exzerpiert aus 50 000 Seiten beeideter Soldatenaussagen im Berliner Bundesarchiv, sowie aus zahllosen Regimentsgeschichten, Lazarettakten, Pressereportagen, Einwohnerberichten und so weiter. Die ganze Fülle dieser Dokumente war der Historikerzunft spätestens seit den fünfziger Jahren zugänglich, doch da sich das Forschungsinteresse fast ausschließlich auf die deutschen Greuel richtete, wurden Franktireurzeugnisse nur selten und marginal zugelassen, bis Gunter Spraul (F.A.Z. vom 1. November 2016) vor zwei Jahren die Regimentsgeschichten auswertete.

Hornes und Kramers Buch und Artikel bestehen auf dem Greuelthema; so soll verhindert werden, dass das Franktireurthema in den Blick kommt. Was ich da benutzt habe, heißt es, sind längst bekannte Quellen, also bringt mein Buch nichts Neues. Man kann sich aber in Hornes und Kramers Monographie schnell vom Gegenteil überzeugen. Die Zulassung ganzer Quellengenres wird dort mit einer rigorosen Aushebelungstaktik verweigert - alle deutschen Regimentsgeschichten sind unglaubwürdig, liest man (und braucht sich dann nicht zu wundern, wenn deutschen Regimentern Greuel an Orten vorgeworfen werden, die sie nie betreten haben); auch Pressereportagen von Franktireurangriffen sind angeblich ausnahmslos gelogen, sogar die belgischen und neutralen (weil der Journalist Bart Mokveld sie in einer Propagandabroschüre verwarf, nachdem seine Originalreportagen Franktireurschüsse bestätigt hatten); Nachweise von Schrotschüssen, die nur von Zivilisten stammen konnten und in medizinischen Akten zu Hunderten vorkommen, dürfen ebenfalls nicht wahr sein (so dass nur die skurrile Option übrig bleibt, die 2600 deutschen Toten und Verwundeten durch Schrot- und sonstige Amateurwaffen als Opfer hartnäckiger deutscher Selbstabschlachtung auszugeben).

Fazit: Die Masse der Franktireurbelege in meinem Buch stammt zwar aus bekannten Archivquellen, die großenteils auch im Druck vorliegen, doch sind sie nur marginal und abwertend in die Forschungsdiskussion einbezogen worden. Ob es einen Franktireurkrieg gegeben hat oder nicht, kann nur die Auseinandersetzung mit dieser Quellenbasis in ihrer ganzen Breite klären. Bedauerlicherweise hat Hornes und Kramers Artikel die Diskussion meiner Kernthese und des zugrundeliegenden Belegmaterials aber weitgehend verweigert. Zur Widerlegung meiner umfänglichen Franktireurbelege genügt ihnen der Verweis auf eine einzige, noch dazu missverstandene deutsche Offiziersaussage.

1920 gab Major Manteuffel, ehemals Stadtkommandant von Löwen, gesprächsweise an, er sei nicht "Augenzeuge" von Einwohnerschüssen gewesen, habe auch keine Beweise dafür. Dass er damit illegale Franktireurangriffe bestreiten wollte, ist jedoch ein Irrtum, wie mein Buch aus Quellen klar beweist, die Horne und Kramer weiterhin ignorieren. Er hatte am 23. September 1914 die Überzeugung beeidet, der Löwener Feuerüberfall sei "von den Belgiern angezettelt worden": Als die deutschen Soldaten "ruhig und nichtsahnend" durch die Straßen zogen, habe sie "lebhaftes Feuer von Seiten der belgischen Einwohner aus Fenstern und Dachluken" getroffen. Auch habe er selbst Schüsse gehört, "die eindeutig aus belgischen Waffen kamen". Daraufhin zog er mit einer belgischen Bürgergruppe durch die Stadt, um die Einwohner vor weiteren Überfällen zu warnen, und ein mit Patronen gefasster Zivilist wurde auf Manteuffels Anordnung exekutiert.

Seine späteren Vorbehalte sind erklärlich: Manche Fakten waren ihm berichtet worden, ohne dass er selbst Augenzeuge war; und aus Indizien wie Maschinengewehrfunden schloss er, die illegalen Schüsse seien nicht von Einwohnern, sondern verkappten Soldaten abgegeben worden (nachzulesen auf Seite 92 meines Buches). Manteuffel ist jedenfalls ein Kronzeuge für den belgischen Franktireurkrieg. Künftige Diskussionen werden zeigen, ob Hornes und Kramers Taktik des Ignorierens von Franktireurbeweisen ihre bisherige Plausibilität bewahren kann.

Mein Buch soll nicht nur deutsche "Atrocities" bestritten, sondern auch belgische Archivquellen ignoriert haben. Ich gebe aber belgischen Zeugenaussagen viel Raum, obwohl sie fast nur von deutschen "Atrocities" handeln, bereits gut bekannt sind und die Frage der Franktireurüberfälle kaum je berühren. Die Bandbreite dieser Berichte ist sehr schmal, denn die Einwohner flohen bei Schießereien in die Keller, sahen nichts vom Straßengeschehen und erlebten eindringende deutsche Soldaten nur als dämonische Bösewichte. Dagegen liefern die deutschen Soldatenaussagen eine große Beobachtungsvielfalt zu ziviler Kampftätigkeit. Die Deutschen beherrschten die Straße, sahen Feuerstrahlen aus Dachluken kommen, trugen Schrotwunden davon, verhafteten Einwohner mit frisch abgeschossenen Waffen, fanden Patronen auf den Fensterbrettern und so weiter.

Warum kommt so gut wie nichts davon in der Monographie und im Artikel von Horne und Kramer vor? Und warum fordert man stattdessen von mir den Nachweis von Franktireurzeugnissen an Orten, wo es sie kaum geben konnte? Der Vorwurf der Vernachlässigung belgischer Archivquellen ist jedenfalls ein Scheinvorwurf, soweit Einwohneraussagen betroffen sind. Diese sind weitgehend publiziert, ich zitiere sie ausführlich zur Skizzierung deutscher Gewaltausbrüche, doch zur Franktireurfrage tragen sie wenig bei. Sollte ich trotzdem wichtige Dokumente zu meinem zentralen Thema übersehen haben, liegt es an meinen Kritikern, dies nachzuweisen. Dass ich belgische Aussagen von Bedeutung ignoriert hätte, ist unterdessen nur vager Verdacht.

Außerdem soll ich die Nutzung putativer, staatlich-militärischer Akten versäumt haben - als ob feststünde, dass es Quellen dieser Art gegeben haben müsse, wenn ein Franktireurkrieg wirklich stattfand, und als ob ihr Fehlen bewiese, dass er ein Hirngespinst sei. Das ist abwegig. Es gab zwingende Gründe für Belgien, den Franktireurkrieg streng geheim zu führen: In der gewählten Form war er völkerrechtswidrig, und Frankreich und England waren ihrer Bündnispflicht ledig, falls er ruchbar wurde. Verbot aber die Staatsräson das Eingeständnis des Untergrundkriegs, ist nicht erwartbar, dass er in offizielle Akten einging. Als die Deutschen bald nach Kriegsbeginn in Brüssel einmarschierten, fanden sie keine derartigen Unterlagen.

Hundert Jahre später ist deren Auftauchen erst recht nicht zu erwarten; es gab sie nie, denn es handelte sich um einen Untergrundkrieg. Der völlig ausreichende Beweis für diesen Krieg liegt in den Tausenden bisher ignorierter und nun in meinem Buch vorgestellter Augenzeugnisse, die schlechterdings nicht als Einzelfälle abzutun sind. Gleichgültig ob Verabredung auf lokaler oder auf höherer Ebene vorausging, der Franktireurkrieg hat stattgefunden, in einer Größenordnung, die spontane Bürgerinitiative weit überstieg. Später auf französischem Boden spielten Zivilwiderstand und deutsche Repressalien nach vielen Aussagen übrigens eine weit geringere Rolle. Es ist nicht einzusehen, warum die Beschränkung meines Buchs auf die früheren und gewichtigeren belgischen Ereignisse Zweifel an seinem wissenschaftlichen Wert wecken sollte.

Horne und Kramer räumen vereinzelte Fälle von Widerstand durch Garde civique (eine Bürgermiliz) und Zivilisten ein; keinesfalls seien daran aber als Zivilisten verkleidete Soldaten beteiligt gewesen. In der Tat sind hier und da erkennbar uniformierte Bürgergarden in legale Aktion getreten, die von den Deutschen zum Teil als Hilfspolizei anerkannt wurden. Ein eklatanter, noch heute von Horne und Kramer bestrittener Völkerrechtsbruch lag dagegen in der tausendfach von deutschen Soldaten bezeugten Kampfbeteiligung von Männern, die als friedliche Zivilisten posierten, aber die Deutschen beim Durchmarsch durch scheinbar friedliche Orte plötzlich aus Hecken und Dachluken beschossen.

Durch Filzen verhafteter und toter Kombattanten sowie kriegsgerichtliche Untersuchungen konnten die Deutschen unter solchen "Zivilisten" viele feststellen, die durch Erkennungsmarken und Militärunterwäsche eindeutig als Soldaten identifiziert waren (und häufig durch Mitführung von Zivilkleidung in Tornistern die Absicht bekundeten, in harmloser Verkleidung an Kämpfen teilzunehmen oder daraus zu flüchten). Vor Ausbruch von Schießereien erschienen auch oft zahlreiche junge, kräftige Männer auf dem Plan, die wohl zu Recht als verkappte Gardisten galten, falls es sich nicht um nachweislich ortsfremde Infiltranten handelte, das heißt Soldaten oder Freischärler. Ob Gardisten, Soldaten oder militante Einwohner, sie alle brachen die für den Weltkrieg verbindliche Haager Landkriegsordnung (LKO) von 1907, die in Artikel 2 für jede Kampftätigkeit offene Waffenführung vorschrieb - und für die Einhaltung dieser Regel gibt es in 50 000 Seiten deutscher Soldatenaussagen keinen einzigen Beleg.

In ihrem Buch haben Horne und Kramer Artikel 2 der LKO unter Auslassung der entscheidenden Vorschrift offenen Waffentragens zitiert und damit die Rechtslage stark verunklart. Ihr Artikel vertieft die Verwirrung mit der Verschiebung der Diskussion auf Angriffe aus dem Hinterhalt, die nach traditionellem Kriegsbrauch und LKO nicht ausdrücklich verboten seien; das ist richtig, steht aber gar nicht in Frage. Natürlich waren Hinterhalte eine legale Form der Kriegführung zwischen regulären Truppen. Wer aber als Bäcker oder Postbote ein Haus betrat und als solcher wieder zum Vorschein kam, dazwischen aber eine versteckte Waffe ergriff und einen Deutschen aus einem Fensterwinkel erschoss, hatte das Völkerrecht gebrochen und sein Leben verwirkt.

Wie in meinem Buch mit ausführlichen Zitaten aus der Völkerrechtsliteratur dargelegt, verstieß solch unehrliche, täuschende, nach damaligen Begriffen "meuchlerische" Kampftätigkeit sowohl gegen traditionellen Kriegsbrauch wie gegen die Haager LKO, nämlich weil sie das Gebot des offenen Waffentragens missachtete. Schade, dass Horne und Kramer hier einmal mehr die Auseinandersetzung mit meinen Argumenten verweigern; das ändert aber nichts daran, dass ihre Monographie auf einem fundamentalen Missverständnis der völlig eindeutigen Rechtslage beruht. Nicht einmal die schlichte Tatsache, dass in besetzten, bereits hinter der Front liegenden Städten wie Löwen und Andenne neben meuchlerischem Schießen überhaupt jeder Zivilwiderstand verboten war, ist von ihnen offen eingeräumt worden.

Horne und Kramer stellen den wissenschaftlichen Wert meiner Monographie pauschal in Frage, ohne sich zu einer genaueren Diskussion von Thesen und Beweismaterial verpflichtet zu fühlen. Bezeichnend für diese Argumentationsscheu ist auch die Schlusspassage des Artikels, die versucht, den angeblichen Mordeifer der hochdisziplinierten kaiserlichen Armee historisch zu erklären, ohne provokative Franktireurangriffe zugeben zu müssen. Dazu wird die dubiose Hypothese der belgischen Kriegspropaganda aufgegriffen, die deutschen Truppen hätten 1870 im Deutsch-Französischen Krieg ein Franktireurtrauma erlitten, das ihre damals noch ungeborenen Enkel 44 Jahre später mit Blutbädern in völlig friedfertigen belgischen Ortschaften ausgelebt hätten.

Gibt es irgendwelche Beweise für diese von den Tatsachen ablenkende Hilfsthese, sollen die Enkel der Sieger von 1870 wirklich angstschlotternd und nichtexistente Überfälle halluzinierend in Belgien eingezogen sein? Mein Buch nennt gravierende Gegenbeweise. Ob Memoiren, Presse, historische Werke oder Militärmedizin - nirgends findet sich eine einzige handfeste Traumaspur. Horne und Kramer begnügen sich mit der bloßen Behauptung ohne Vorlage eines einzigen stichfesten Belegs. Unter Tausenden deutscher Soldatenaussagen von 1914 gibt es denn auch keinen Rückbezug auf 1870, bei zahllosen Berufungen auf Franktireurschüsse vom Vortag oder am Nachbarort. Die fortgesetzte Insistenz auf altersschwachen Nothypothesen ohne Quellengrundlage wird den überfälligen Themenwechsel nicht verhindern können.

Ulrich Keller lehrt Kunstgeschichte an der University of California in Santa Barbara. Sein Buch "Schuldfragen - Belgischer Untergrundkrieg und deutsche Vergeltung im August 1914" ist im Verlag Ferdinand Schöningh erschienen.

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