Gerichtsurteile und Verfahrensprotokolle israelischer Militärgerichte in Israels Besatzungszonen.
Im Lauf der Jahre sind tausende Palästinenser unter der Beschuldigung verhaftet worden, sie unterhielten Verbindungen zu einer Organisation, einer Einrichtung, einem Büro, einer Bewegung, einem Zweig, einem Zentrum, einem Komitee, einer Teilgruppe oder sonstigen Gruppierung, die das israelische Gesetzt als "feindlich" oder "terroristisch" brandmarkt und in einer ständig wachsenden Liste verbotener Vereinigungen aufführt.
Vorordnung Nr. 85 der noch aus der britischen Mandatszeit stammenden Verteidigungs(Notstands)-Vorschriften von 1945 nennt zehn Verstöße, die die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer verbotenen Vereinigung betreffen, und zählt die Strafen für diese Verstöße auf. Der willkürliche Charakter dieses Gesetzes, das den besetzten Gebieten auferlegt ist und das nahezu jede Situation und jeden Menschen erfaßt, zeigt sich in Absatz 9 der Verordnung Nr. 85 (in der Überarbeitung von 1946 und 1947). Sie bestimmt, daß sich jeder strafbar macht, der im Nehmen einer verbotenen Vereinigung handelt - durch schriftliche oder mündliche Äußerungen, durch Worte, Gesten oder andere Darstellungsmittel, direkt oder indirekt, gleich ob implizit, durch Andeutung, mögliche Schlußfolgerung oder auf andere Weise.
Es ist schwer vorstellbar, daß irgendjemand in der Lage ist, sich gegen einen derartigen Verdacht zu wehren - noch weniger ein Palästinenser, der der Besatzung auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.
Im Lauf der Jahre sind tausende Palästinenser unter der Beschuldigung verhaftet worden, sie unterhielten Verbindungen zu einer Organisation, einer Einrichtung, einem Büro, einer Bewegung, einem Zweig, einem Zentrum, einem Komitee, einer Teilgruppe oder sonstigen Gruppierung, die das israelische Gesetzt als "feindlich" oder "terroristisch" brandmarkt und in einer ständig wachsenden Liste verbotener Vereinigungen aufführt.
Vorordnung Nr. 85 der noch aus der britischen Mandatszeit stammenden Verteidigungs(Notstands)-Vorschriften von 1945 nennt zehn Verstöße, die die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer verbotenen Vereinigung betreffen, und zählt die Strafen für diese Verstöße auf. Der willkürliche Charakter dieses Gesetzes, das den besetzten Gebieten auferlegt ist und das nahezu jede Situation und jeden Menschen erfaßt, zeigt sich in Absatz 9 der Verordnung Nr. 85 (in der Überarbeitung von 1946 und 1947). Sie bestimmt, daß sich jeder strafbar macht, der im Nehmen einer verbotenen Vereinigung handelt - durch schriftliche oder mündliche Äußerungen, durch Worte, Gesten oder andere Darstellungsmittel, direkt oder indirekt, gleich ob implizit, durch Andeutung, mögliche Schlußfolgerung oder auf andere Weise.
Es ist schwer vorstellbar, daß irgendjemand in der Lage ist, sich gegen einen derartigen Verdacht zu wehren - noch weniger ein Palästinenser, der der Besatzung auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.