Nie war die Feststellung ´Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers - und ganze Bibliotheken werden zur Makulatur´ richtiger angewandt, als auf diesen gesetzgeberischen Systemwandel. Der bisherige vertraute Umgang mit dem BGB und seiner tradierten Paragrafensystematik ist unwiederbringlich vorbei.
Mit einer ´Jahrhundertreform´ werden durch eine grundlegende Schuldrechtsmodernisierung zentrale Teile des BGB systematisch und inhaltlich umgestaltet.
Alle vertraglichen Verbraucherschutzgesetze werden aufgehoben und in das BGB integriert ; die europäischen Richtlinien zum elektronischen Geschäftsverkehr, zum Verbrauchsgüterkauf und zur Bekämpfung von Zahlungsverzug modifizieren wesentliche Regelungen des Leistungsstörungs-, Verjährungs-, Kauf- und Werkvertragsrechts. Von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute, wie pVV und cic, werden in die Kodifikation des Schuldrechts aufgenommen.
Jeder Praktiker muss sich unbedingt, umfassend und so früh als möglich mit dem BGB in seiner neuen Gestalt befassen. Für den schnellen und sicheren Einstieg erscheint bereits im Oktober das Werk Schuldrecht 2002 von Prof. Dr. Achim Albrecht.
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Alle vertraglichen Verbraucherschutzgesetze werden aufgehoben und in das BGB integriert ; die europäischen Richtlinien zum elektronischen Geschäftsverkehr, zum Verbrauchsgüterkauf und zur Bekämpfung von Zahlungsverzug modifizieren wesentliche Regelungen des Leistungsstörungs-, Verjährungs-, Kauf- und Werkvertragsrechts. Von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute, wie pVV und cic, werden in die Kodifikation des Schuldrechts aufgenommen.
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