Mit der Schuldrechtsreform und der Reform des Schadensersatzrechts
Band 2a, Schuldrecht/Allgemeiner Teil neu
Mit dem neuen Band 2 a sind Sie auch nach der Schuldrechtsreform in jedem Fall up-to-date in Sachen Schuldrecht/Allgemeiner Teil. Im komplett neu vorgelegten und nicht nur abschnittsweise aktualisierten Band 2a zum Allgemeinen Schuldrecht finden Sie u.a.
- neu berücksichtigt: die Integration der zentralen Verbraucherschutzgesetze wie AGB-Gesetz, FernAbsG, HausTWG und VerbrKrG in das Bürgerliche Gesetzbuch
- sachkundig kommentiert: die Neugestaltung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts in §§ 275 ff. BGB mit den Grundtypen Nichterfüllung und Schlechterfüllung
- umfassend erläutert: die erstmals kodifizierten Rechtsinstitute positive Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage
- zuverlässig dargestellt: die erneute Änderung in puncto Begründung des Schuldnerverzugs
- bereits berücksichtigt: die jüngste Änderung der §§ 312 a, 312 d, 346, 355 und 358 BGB zum Widerrufsrecht von Verbrauchern durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23.7.2002
- hochaktuell erfasst: die Neuerungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, u.a. mit Neukommentierung des Schmerzensgeldanspruches bei § 253 BGB.
Band 2a, Schuldrecht/Allgemeiner Teil neu
Mit dem neuen Band 2 a sind Sie auch nach der Schuldrechtsreform in jedem Fall up-to-date in Sachen Schuldrecht/Allgemeiner Teil. Im komplett neu vorgelegten und nicht nur abschnittsweise aktualisierten Band 2a zum Allgemeinen Schuldrecht finden Sie u.a.
- neu berücksichtigt: die Integration der zentralen Verbraucherschutzgesetze wie AGB-Gesetz, FernAbsG, HausTWG und VerbrKrG in das Bürgerliche Gesetzbuch
- sachkundig kommentiert: die Neugestaltung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts in §§ 275 ff. BGB mit den Grundtypen Nichterfüllung und Schlechterfüllung
- umfassend erläutert: die erstmals kodifizierten Rechtsinstitute positive Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage
- zuverlässig dargestellt: die erneute Änderung in puncto Begründung des Schuldnerverzugs
- bereits berücksichtigt: die jüngste Änderung der §§ 312 a, 312 d, 346, 355 und 358 BGB zum Widerrufsrecht von Verbrauchern durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23.7.2002
- hochaktuell erfasst: die Neuerungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, u.a. mit Neukommentierung des Schmerzensgeldanspruches bei § 253 BGB.