Das Lehrbuch enthält eine vollständige Darstellung der im Schuldrecht des BGB geregelten Vertragstypen. Dabei werden auf der einen Seite die Bezüge zum Allgemeinen Teil des BGB und zum allgemeinen Schuldrecht hergestellt. Auf der anderen Seite zieht sich die Europäisierung des Vertragsrechts wie ein roter Faden durch das Buch, weil das Vertragsrecht des BGB ohne die zahlreichen Richtlinien des Unionsrechts nicht mehr zu verstehen ist.