Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)Letzte berücksichtigte Änderung vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233).Rechtsstand: 17. Dezember 2020Inhalt:1. TEIL Das SchulwesenA. Auftrag der SchuleB. GeltungsbereichC. Gliederung des Schulwesens (§§ 3-15)D. Schulverbund (§§ 16-18)E. Ergänzung und Weiterentwicklung des Schulwesens (§§ 19-22)2. TEIL Die Schule3. TEIL Errichtung und Unterhaltung von Schulen4. TEIL Schulaufsicht5. TEIL Lehrkräfte, Schulleitung; Lehrerkonferenzen, Schulkonferenz; örtliche SchulverwaltungA. Lehrkräfte, Schulleitung (§§ 38-43)B. Lehrerkonferenz, Schulkonferenz ( §§ 44- 47)C. Örtliche Schulverwaltung (§§ 48-54)6. TEIL Mitwirkung der Eltern und der für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule; Schülermitverantwortung; LandesschulbeiratA. Klassenpflegschaft, Elternbeiräte (§§ 55-61)B. Schülermitverantwortung (§§ 62-70)C. Landesschulbeirat7. TEIL SchülerA. SchulpflichtB. Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule (§§ 73-76)C. Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§§ 77-81)D. Besondere Regelungen für Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (§§ 82-84a)E. Sonstige Vorschriften (§§ 85-92)8. TEIL Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, Erziehungsbeihilfen9. TEIL Religionsunterricht10. TEIL Ethikunterricht, Geschlechtserziehung11. TEIL Staatliche sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat und sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat in freier Trägerschaft12. TEIL Schlussvorschriften