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Paragraph 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ent hält seit 1994 den Passus, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe. Die soziale Integration von Behinderten bzw. die Verbesserung dieser Integration sind somit als Aufgaben von verfassungsrechtlichem Rang bestimmt, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten. Dieses einfache, wenngleich wichtige Postulat ist Grundlage für die Ausführungen des gesamten Buches. Für die Päda gogik ergibt sich aus dem Postulat eine besondere Verantwortung. Sie hat die Aufgabe, die gesellschaftliche Integration von…mehr

Produktbeschreibung
Paragraph 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ent hält seit 1994 den Passus, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe. Die soziale Integration von Behinderten bzw. die Verbesserung dieser Integration sind somit als Aufgaben von verfassungsrechtlichem Rang bestimmt, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten. Dieses einfache, wenngleich wichtige Postulat ist Grundlage für die Ausführungen des gesamten Buches. Für die Päda gogik ergibt sich aus dem Postulat eine besondere Verantwortung. Sie hat die Aufgabe, die gesellschaftliche Integration von Behinderten vorzubereiten und sie gegebenenfalls über die schulische Integration zu verwirklichen. Eine schulische Integration, die diesen Namen ver dient, kann nur gelingen, wenn Sonderpädagogik und Allgemeine Di daktik sich über ihre unterschiedlichen wissenschaftlichen und pra xisbezogenen Perspektiven von Integration auseinandersetzen und diese Perspektiven in das gemeinsame Projekt schulischerIntegration von behinderten Kindern und Jugendlichen einbringen. Die Integration von Behinderten geht alle Pädagoginnen und Päda gogen an! Die Bedeutung der pädagogischen Integrationsaufgabe lässt sich präzisieren, das heißt, hervorheben und eingrenzen. 1) Die in den Schulgesetzen der Bundesländer vorgesehene schulische Integration von Behinderten stellt keinen Selbstzweck dar, wie auch die Schule ihren Zweck nicht in sich selbst hat, sondern einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt. Schulische Integration von Be hinderten ist dann legitim und als unabdingbar zu fordern, wenn sie tatsächlich die gesellschaftliche Integration von Behinderten in au ßerschulische und nachschulische Lebensbereiche fördert. Auch wenn es selbstverständlich sein sollte zuüberprüfen, ob eine solche Interdependenz von schulischer und gesellschaftlicher Integration besteht, wurde dies in der Vergangenheit oft versäumt.
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Autorenporträt
Paul Walter, Dipl. Psych., Prof. Dr. habil., Technische Universität Berlin, Institut für Erziehungswissenschaft Christel Walter, Dr., Dipl.-Soz. u. Dipl.-Sozialarbeiterin, Studienrichtungsleiterin und Dozentin für Soziale Arbeit in der Verwaltung/Soziale Dienste an der Berufsakademie Sachsen.