Das Buch stellt den rechtlichen Rahmen der Schulnetzplanung - in einzelnen Bundesländern als Schulentwicklungsplanung bezeichnet - am Beispiel des sächsischen Schulrechts dar. Die Untersuchung zeigt auf, dass auch die Schulnetzplanung als räumliche Planung des Schulwesens eine sog. Fachplanung im engeren Sinne ist und mit der zum Fachplanungsrecht entwickelten Methodik rechtlich handhabbar und überprüfbar wird. Der Autor macht deutlich, dass auch die räumliche Planung des Schulwesens durch einen rechtlichen Rahmen vorgeprägt wird, der nicht nur dem jeweiligen Schulrecht der Länder zu entnehmen ist, sondern sich aus dem Verfassungsrecht sowie aus europa- und völkerrechtlichen Normen ergibt.Die schulrechtlichen Bestimmungen des sächsischen Schulrechts zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung öffentlicher Schulen, zur Schulnetzplanung und zu den Anforderungen an die Klassenbildung werden dargestellt und umfassend ausgelegt.Die Untersuchung geht dabei ausführlich auf die Situation dessorbischen Schulwesens in Sachsen ein. Aufgezeigt wird, dass die sächsische Schulrechtsgeschichte vergleichbare Planungsinstrumente nicht kennt.