Der Paradigmenwechsel in der Steuerung der Schulen durch die Einführung der erweiterten Selbstständigkeit der Schulen ist von der Rechtswissenschaft bisher kaum gewürdigt worden. Diese Untersuchung will dieses Defizit überwinden und dazu beitragen, dass das Schulrecht nicht länger als ein Rechtsgebiet wahrgenommen wird, das den Anschluss an neuere Entwicklungen des allgemeinen Verwaltungsrechts verloren hat. Hierzu werden die in den novellierten Schulgesetze entstandenen Rechtsformen und -institute systematisch in die Dogmatik des allgemeinen Verwaltungsrechts eingeordnet, um so auch der zunehmenden Zersplitterung des Schulrechts durch die abweichenden Konzepte der Länder entgegenzuwirken.Im Zentrum der Untersuchung stehen die Schulprogramme als rechtliche Steuerungsinstrumente der erweiterten Selbstständigkeit der Schulen. Die Untersuchung klärt insbesondere die Rechtsnatur der Schulprogramme, ihre Voraussetzungen und den möglichen Rechtsschutz. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Schulprogramme governanceartige Regelungsstrukturen sind, mit denen sich die Selbststeuerungspotentiale der am Schulleben Beteiligten entfachen und so die bestehenden normativen Steuerungsdefizite der Schulgesetze durch am Ort der Realisierungsbedingungen und -möglichkeiten aufgestellte Normprogramme überwinden lassen. In der Untersuchung wird der Standpunkt vertreten, dass die Befugnis, den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag im Rahmen der Schulprogramme durch die Betroffenen selbstständig festlegen zu lassen, nicht gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstößt, weil für die Schulen nicht die strengen Anforderungen des Demokratieprinzips gelten, die an die Mitbestimmung innerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung gestellt werden.Die Untersuchung richtet sich primär an Schulrechtler aus Wissenschaft und Praxis, darüber hinaus an alle, die mit den Grundlagen des Schulsystems und seiner Weiterentwicklung befasst sind und die gegenwärtige Entwicklung des Schulrechts begleiten.