Erfolgreich mit Schulung und BildungVorteile auf einen Blick:- Einführung und Überblick- Rechtliche Voraussetzungen- Wertvolle Tipps für die DurchsetzungZielgruppe:Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- undAuszubildendenvertretungDie AiB-Betriebsrat-Stichworte aus der Redaktion der Zeitschrift»Arbeitsrecht im Betrieb« behandeln wichtige Themen der praktischenBetriebsratsarbeit. Die Texte sind verständlich geschrieben undermöglichen mit Hilfe von Checklisten, Formularen, Musterschreiben undBeispielen ein direktes Umsetzen der Sachverhalte und Empfehlungen.Das BetrVG bietet dem Betriebsrat mit § 37 Abs. 6, 7 BetrVG einenAnspruch auf Schulung und Weiterbildung. Der Arbeitgeber ist nach§ 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Teilnahme an Betriebsräteseminarennach § 37 Abs. 6 BetrVG zu übernehmen. Die Teilnahme anBetriebsräteseminaren führt häufig zu Konflikten. Nicht jedes Betriebsratsmitgliedkann jederzeit jedes Betriebsräteseminar besuchen. DieArbeitsgerichte haben eine ganze Reihe von Voraussetzungen geschaffen,die für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vorliegen müssen.Damit der Betriebsrat seine Bildungsansprüche durchsetzen kann, kommtes auf die Auswahl des richtigen Seminars und die Einhaltung vonFormalien an. Die Autorin erläutert auf aktuellem Rechtsstand, für welcheSeminare der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen hat und wie derBetriebsrat seine Rechte im Streitfall durchsetzen kann.
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