Das Recht auf gerichtlichen Schutz eines Bürgers im Falle der Verletzung seiner Rechte und Freiheiten durch die Behörden ist eine der wichtigsten Rechtsgarantien in einer demokratischen Rechtsgesellschaft. Die Aufgabe des Instituts für den Schutz der Rechte von Personen im Vollstreckungsverfahren ist die Wiederherstellung der verletzten subjektiven Rechte im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Handlungen gerichtlicher und anderer bevollmächtigter Organe sowie der rechtlich geschützten Interessen der Bürger und Organisationen in diesem Bereich.Die vordringlichsten Fragen des Schutzes der Rechte von Personen im Vollstreckungsverfahren sind: der gerichtliche Schutz vor rechtswidrigen Handlungen (Untätigkeit) des Gerichtsvollziehers; der Schutz der Rechte von Personen, die nicht Parteien des Vollstreckungsverfahrens sind, aber Eigentümer (Besitzer) des durch das Vollstreckungsverfahren zwangsvollstreckten Vermögens sind und der Schutz der Rechte von Personen, deren Rechte im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Gerichtsaktes ganz oder teilweise wiederhergestellt werden sollen (Aufhebung der Zwangsvollstreckung).
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