Der gabunische Staat hat Strukturen wie das Nationale Arbeitsamt geschaffen, um den Zugang zur Arbeit für alle zu erleichtern und zu überwachen. Die Rolle des Staates kann sich jedoch nicht nur auf die Förderung der Vollbeschäftigung beschränken, da er auch die Arbeitsbeziehungen kontrollieren und regulieren muss. Auch in einem sozialen Kontext, in dem Arbeitslosigkeit, Armut und Arbeitsplatzunsicherheit vorherrschen, fordert die Frage des Schutzes des Arbeitnehmers vor personenbedingten Kündigungen zu Recht den Gesetzgeber und den Richter heraus. Sie sollen nämlich einerseits das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer harmonisieren und andererseits die Interessen des Arbeitnehmers wahren, um den sozialen Frieden und die Prosperität der Unternehmen zu sichern. Die Dynamik eines Unternehmens hängt von den Mitarbeitern ab, die sich unermüdlich für sein Gedeihen einsetzen. Deshalb schützt der gabunische Gesetzgeber durch das Arbeitsgesetzbuch die Arbeitnehmer vor Entlassung, um missbräuchliche Handlungen von Unternehmensleitern zu unterbinden.
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