Schutz technischer Lehren im Markenrecht

Ein Beitrag zur Abgrenzung von Patent- und Markenrecht

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Die Arbeit untersucht die Schutzgrenzen technischer Lehren im Markenrecht und deren Auswirkungen auf den markenrechtlichen Schutzumfang. Dahingehend erfolgt eine Abgrenzung zum Design-, Urheber- und Lauterkeitsrecht. Ein markenrechtlicher Schutz technischer Lehren birgt insbesondere das Risiko von Kollisionen mit den spezielleren technischen Schutzrechten. Maßgeblich für den Umfang eines Markenschutzes technischer Lehren ist die differenzierte und an den Funktionen der jeweiligen Schutzrechte orientierte Betrachtung des Schutzausschlussgrundes nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Bei der Bestimmu...
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