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Das kongolesische Recht ist in Bezug auf psychisch Kranke unzureichend. Es gibt nur wenige Bestimmungen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, die jedoch nicht wirksam sind. Ausgehend von der veralteten ordonnance-loi Nr. 11-83 vom 14. Februar 1959 über die Unterbringung von Personen, deren freie Bewegung eine Gefahr für sie selbst oder andere darstellt, über einige Bestimmungen des Familiengesetzbuchs, darunter die Artikel 298 bis 309 und 713, sind die Regelungen zum Schutz und zur Verantwortung psychisch Kranker auf die Krücken eines Gesetzgebers angewiesen, der ein namenloses…mehr

Produktbeschreibung
Das kongolesische Recht ist in Bezug auf psychisch Kranke unzureichend. Es gibt nur wenige Bestimmungen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, die jedoch nicht wirksam sind. Ausgehend von der veralteten ordonnance-loi Nr. 11-83 vom 14. Februar 1959 über die Unterbringung von Personen, deren freie Bewegung eine Gefahr für sie selbst oder andere darstellt, über einige Bestimmungen des Familiengesetzbuchs, darunter die Artikel 298 bis 309 und 713, sind die Regelungen zum Schutz und zur Verantwortung psychisch Kranker auf die Krücken eines Gesetzgebers angewiesen, der ein namenloses Herumprobieren an den Tag legt. Das Gesetz Nr. 15/022 vom 31. Dezember 2015 zur Änderung und Ergänzung des Dekrets vom 30. Januar 1940 über das Strafgesetzbuch war trotz seines Beitrags nicht ausreichend, um über Schutz- und Haftungsregelungen zu sprechen. Während der Wunsch nach einer spezifischen Gesetzgebung zur psychischen Gesundheit geäußert wird, besteht das Postulat dieser Studie in nichts anderem als der Anpassung der Bestimmungen der verschiedenen oben genannten Gesetzbücher an die Entwicklungen in der Neuropsychiatrie, um einen wirksamen Schutz und eine wirksame Haftung für psychisch Kranke zu erreichen.
Autorenporträt
Der Autor dieses Buches hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Lubumbashi, einen Bachelor in Philosophie an der Päpstlichen Universität Urbaniana und einen Bachelor in Theologie an der Universität Saint Augustin in Kinshasa. Derzeit Dozent an der Universität Lubumbashi/Fakultät für Rechtswissenschaften.