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Allah, der Erhabene, hat die islamische Schari'a (das Gesetz) gesandt, um das menschliche Leben zu regeln, sowohl als Individuum als auch als Mitglied der Gesellschaft. Dies unterscheidet sich vom Konzept des Rechts außerhalb des Islams, das nur das menschliche Leben als Gesellschaft (odening van het sociale leven) regeln soll. Nach der Auffassung des Rechts außerhalb des Islams ist das Recht das Ergebnis des Prozesses des menschlichen Lebens in der Gesellschaft, wie Cicero es ausdrückte: Ubi Societas Ibilus (wo es eine Gesellschaft gibt, gibt es auch ein Gesetz) (Usman, 2001: 65). Das…mehr

Produktbeschreibung
Allah, der Erhabene, hat die islamische Schari'a (das Gesetz) gesandt, um das menschliche Leben zu regeln, sowohl als Individuum als auch als Mitglied der Gesellschaft. Dies unterscheidet sich vom Konzept des Rechts außerhalb des Islams, das nur das menschliche Leben als Gesellschaft (odening van het sociale leven) regeln soll. Nach der Auffassung des Rechts außerhalb des Islams ist das Recht das Ergebnis des Prozesses des menschlichen Lebens in der Gesellschaft, wie Cicero es ausdrückte: Ubi Societas Ibilus (wo es eine Gesellschaft gibt, gibt es auch ein Gesetz) (Usman, 2001: 65). Das Überleben der Kinder zu sichern, liegt in der Verantwortung der Eltern, die nicht ignoriert werden sollte. Artikel 45 des Gesetzes Nr. 1 von 1974 über die Grundsätze der Ehe legt fest, dass Eltern verpflichtet sind, noch nicht volljährige Kinder zu unterhalten und zu erziehen, bis die betreffenden Kinder erwachsen sind oder auf eigenen Füßen stehen können.
Autorenporträt
1) Prof. Dr. Esti Royani, trabalha como tutor na Universitas Terbuka, professor permanente na universidade em 17 de agosto de 1945 em Samarinda.2) Prof. Dr. Dian Damayanti, trabalha como editor EAI, editor Igi Global, IEEE e conselheiro Mendeley Elsevier das Nações Unidas.3) Dr. Ir. Juni Gultom, S.A. Juni Gultom, S.T., M.TP. Trabalha como Chefe de Bappeda da Regência de Kotawaringin Ocidental.