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Menschenrechte umfassen auch justizielle Garantien. Diese Garantien können jedoch nur bedingt verwirklicht werden, wenn in Gerichtsverfahren zum Schutz von Staatsgeheimnissen Beweismittel zurückgehalten werden, die zur Aufklärung des infrage stehenden Sachverhalts benötigt werden. Besonders problematisch ist dies im Strafverfahren, wo erhebliche Folgen für die Beschuldigten, für die Opfer, aber auch für die Strafgerechtigkeit entstehen können. Tangiert wird hierdurch nicht zuletzt das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK. Die vorliegende…mehr

Produktbeschreibung
Menschenrechte umfassen auch justizielle Garantien. Diese Garantien können jedoch nur bedingt verwirklicht werden, wenn in Gerichtsverfahren zum Schutz von Staatsgeheimnissen Beweismittel zurückgehalten werden, die zur Aufklärung des infrage stehenden Sachverhalts benötigt werden. Besonders problematisch ist dies im Strafverfahren, wo erhebliche Folgen für die Beschuldigten, für die Opfer, aber auch für die Strafgerechtigkeit entstehen können. Tangiert wird hierdurch nicht zuletzt das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK.
Die vorliegende Abhandlung geht zunächst auf die Erscheinungsformen des staatlichen Geheimnisschutzes durch die Verwaltung und speziell durch die Strafverfolgungsorgane ein. Dabei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, wie der Geheimnisschutz in gerichtlichen Verfahren verwirklicht wird. Im Anschluss daran erfolgt eine eingehende Analyse und Bewertung der Möglichkeiten und Grenzen von Beschränkungen des Fragerechts des Beschuldigten. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Herausarbeitung eines menschenrechtlich orientierten Ansatzes auf Grundlage der Rechtsprechung des EGMR, um einen angemessenen Ausgleich zwischen staatlichen Interessen wie dem Schutz der nationalen Sicherheit und individuellen justiziellen Garantien zu erreichen.
Autorenporträt
Dr. Marc Engelhart, * 1976 (Stuttgart). Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Edinburgh. Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes und des DAAD. 2003 Erstes Juristisches Staatsexamen in Freiburg. Referendariat in Freiburg und im Völkerrechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz in Berlin. 2005 Zweites Juristisches Staatsexamen. 1998 bis 2009 Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Seit 2009 Rechtsanwalt in Stuttgart. Mehmet Arslan ist Assist. Prof. an der Eski¿ehir-Osmangazi-Universität. Er studierte von 2003 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität in Ankara. Nach dem Masterstudium (LL.M) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (2008¿2010) promovierte er dort 2015 mit einer Arbeit zur Aussagefreiheit des Beschuldigten in Deutschland und der Türkei. Bis 2019 war er wissenschaftlicher Referent in der strafrechtlichen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Recht.
Rezensionen
»Das vorliegende Werk von Engelhart und Arslan greift ein aktuelles und hoch sensibles Problem im Prozess der Wahrheitsfindung im Strafverfahren auf. [...] Meines Erachtens handelt es sich nicht nur um eine wissenschaftliche Leistung im Dienste der Forschung, sondern auch um eine für Praktikerinnen und Praktiker informative Aufarbeitung eines immer wieder zu bedenkenden Grundsatzproblems.« Dr. Immo Graf, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, 5/2021