Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,0, Technische Universität Wien (Department für Raumentwicklung, Infrastruktur und Umweltplanung), Sprache: Deutsch, Abstract: Zu Beginn der Besiedlung durch die Europäer Ende des 18. Jahrhunderts war das Bewahren von natürlich geformten Naturlandschaften leider nicht wichtig und so wurden riesige Teile außergewöhnlich biodiverser Gebiete einfach in ebenes, baumloses Acker- und Weideland umgewandelt.Australien ist seit 1901 eine föderale, parlamentarische Monarchie, wobei die Kompetenzverteilung besagt, dass alle Kompetenzen, die nicht explizit als Angelegenheiten des Bundes genannt werden, in den Verantwortungsbereich der Bundesstaaten fallen. Der Natur- und Umweltschutz gehört dabei zu den Kompetenzen der Bundesstaaten.1967 wurde im Bundesstaat New South Wales die Schutzgebietsbehörde "National Parks and Wildlife Service (NPWS)" gegründet, womit erstmals die Agenden aller Schutzgebiete unter einen Hut gebracht und gleichzeitig die Rechtssicherheit aller Gebiete, durch die Verabschiedung des ersten Schutzgebietsgesetzes, erreicht wurde. Die schon erwähnte NPWS ist eine stark dezentral organisierte Behörde, die derzeit 653 Schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von knapp 59.000 km² managt. Insgesamt zählt man in Australien 6.720 geschützte Gebiete mit einer Fläche von 774.390 km². Eine Schwäche ist jedoch die Verteilung der Schutzgebiete über das Land, so liegt der Großteil in Küstennähe und nahe der großen Zentren, im Landesinneren jedoch sind Schutzgebiete nu wenig verbreitet.Nach dem Gesetz hat die NPWS für jedes einzelne Schutzgebiet einen eigenen Managementplan nach den Leitplänen der Schutzgebietsbehörde zu erstellen. Diese haben zwingend Ziel- und Maßnahmenformulierungen inkl. einer Prioritätenreihung zu beinhalten. Ebenso strikt sind auch die Monitoringmaßnahmen, nach denen alle fünf Jahre eine Überarbeitung der Managementpläne erforderlich ist. Unterschiede zur Verwaltung österreichischer Schutzgebiete sind:Eine gemeinsame Behörde für alle Schutzgebiete gibt klar Leitlinien für die zukünftige Entwicklung vor.Jedes Schutzgebiet verfügt über einen auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Managementplan mit einer klaren Ziel- und Maßnahmenformulierung inkl. einer Prioritätenreihung.Es findet eine regelmäßige Evaluierung der Managementpläne statt.Im naturschutzrechtlichen Verfahren hat in sensiblen Gebieten (Nationalparks, Naturschutz-gebiete, Wildnisgebiete und Historische Stätten) jeder(!) Rechtsstellung.
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