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Schutzwürdige Interessen von Beschuldigten im Rahmen der audiovisuellen Vernehmung

Schutzwürdige Interessen von Beschuldigten im Rahmen der audiovisuellen Vernehmung

- Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung bei einem Beschuldigten als Herausforderung für den Vernehmungsbeamten -

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Die audiovisuelle Vernehmung des Beschuldigten wurde zum 01.01.2020 in der Bundesrepublik Deutschland durch die Änderung des136 StPO eingeführt. Eine Zielsetzung des Gesetzgebers war, die Verbesserung der schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten. Die Rechtsnorm verpflichtet den Ermittler jedoch nur in engen Grenzen zur Durchführung einer Videovernehmung. Der Fokus der wissenschaftlichen Arbeit liegt auf den Rechtstermini der eingeschränkten geistigen Fähigkeiten und der schwerwiegenden seelischen Störung, die in den vierten Absatz des136 StPO aufgenommen wurden. Diese, vom Gesetzgebe...