Nicht nur im Grundgesetz steht die Menschenwürde an erster Stelle - auch im Rahmen der Diskussion über das Klonen nimmt sie eine vorrangige Position ein. Doch was ist sie, die Menschenwürde, was macht sie aus, worauf bezieht sie sich? Geht es um die Menschenwürde des Klons, der einzelnen Zelle oder um die des Zellspenders? Schützt die Menschenwürdegarantie eine Präexistenz vor der Entstehung mittels Klontechnik? Oder ist es die "Gattung Mensch", die Würde der Gesellschaft, die beim Klonen auf dem Spiel steht? Dies herauszufinden und damit die Menschenwürde als Rechtsbegriff zu analysieren und im Kontext des Klonens differenziert zu betrachten ist Ziel dieser Arbeit.
Nach einem naturwissenschaftlichen Grundlagenteil wird die gegenwärtige Gesetzeslage erörtert und der Begriff des "Embryos" näher betrachtet. Ethische Aspekte werden auf ihre rechtliche Relevanz hin analysiert; im Vordergrund der Betrachtungen stehen Art. 1 und Art. 2 GG.
Die Arbeit wendet sich an Juristen, aberauch an Ethiker und Mediziner. Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und arbeitet auf dem Gebiet des Medizinrechts.
Nach einem naturwissenschaftlichen Grundlagenteil wird die gegenwärtige Gesetzeslage erörtert und der Begriff des "Embryos" näher betrachtet. Ethische Aspekte werden auf ihre rechtliche Relevanz hin analysiert; im Vordergrund der Betrachtungen stehen Art. 1 und Art. 2 GG.
Die Arbeit wendet sich an Juristen, aberauch an Ethiker und Mediziner. Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und arbeitet auf dem Gebiet des Medizinrechts.