Der durch das Gesetz 13.287 vom 11. Mai 2016 hinzugefügte Artikel 394-A des Arbeitsgesetzes schützt die Arbeitsumgebung von schwangeren und stillenden Frauen, indem er ihnen verbietet, in einer ungesunden Umgebung zu arbeiten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Maßnahme, die zweifellos die Gesundheit von Frauen und Babys schützt, in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen, wie die Zahlung oder Nichtzahlung des entsprechenden Bonus, die Versetzung während der Schwangerschaft und das Stillen, nachteilig ist und ob sie zu einer Diskriminierung bei der Einstellung führen würde. Das Thema bleibt auch nach der so genannten Arbeitsreform umstritten, durch die der Text der kürzlich hinzugefügten Vorschrift erneut geändert wurde. Die Gründe für die Uneinigkeit betreffen auch die Frage, ob die neue Formulierung verfassungskonform ist und ob sie einen Rückschritt bei der Eroberung der sozialen Rechte für Frauen darstellt.