Den Gedanken, Vermögenswerte am Fiskus vorbei auf ausländische Konten zu transferieren, wird es solange geben, wie Besserverdienenden mehr als die Hälfte wegbesteuert wird und per Saldo sogar ein realer Substanzverlust droht. Wer erwägt da nicht, auf Anlageoasen auszuweichen? Wer mit Schwarzgeld umgeht, muß abwägen, welche Anlageform in welchem Land die geeignetste ist. Er muß wissen, wann er in die Maschen der Geldwäschefahnder geraten kann. Und er sollte über die Möglichkeit der straffreien Schwarzgeld-Legalisierung durch Selbstanzeige informiert sein. Denn schließlich steht er vor der Frage: Ist Schwarzgeld lohnenswert? Umfassende Informationen liefert dieses Buch, das dem professionellen Berater als Nachschlagewerk und dem privaten Anleger als Ratgeber bei der Ausarbeitung seiner individuellen Anlagestrategie dient.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 09.09.1996Bankgeheimnis endet immer mit dem Tode
Schwarzgeld in der Praxis - Ein Handbuch für deutsche Steuerzahler
Anton-Rudolf Götzenberger: Schwarzgeld-Anlage in der Praxis. SIS Verlag, München 1995, 5. Auflage, 590 Seiten, 128 DM.
In der deutschen Gesetzgebung fehlt eine klare Definition des Begriffes "Schwarzgeld". Nur aus Paragraph 73 des Strafgesetzbuches läßt sich indirekt die knappe Definition ableiten: "Schwarzgeld ist eine rechtswidrige Aneignung von Vermögensvorteilen." Im Rahmen des neuen Straftatbestandes der Geldwäscherei ist inzwischen etwas mehr Klarheit geschaffen worden. Geldwaschen wird hier als "organisierte Kriminalität" bezeichnet. Im steuerrechtlichen Sinne braucht "Schwarzgeld" aber nicht notgedrungen einen kriminellen Charakter zu haben. Die Finanzbehörden definieren einfach: "Schwarzgeld ist das Geld, was einer ordentlichen Besteuerung vorenthalten wird."
Anton-Rudolf Götzenberger hat auf 590 Seiten einen spannenden Leitfaden für deutsche Steuerzahler geschrieben, die direkt oder indirekt mit "Schwarzgeld" zu tun haben könnten. Das heiße Thema ist von dem Münchner Finanzberater und Spezialisten für Steuerrecht griffig angegangen worden - angefangen von der Fahndung nach Motiven für die Schwarzgeldbildung über diverse Erscheinungsformen von Schwarzgeld und der Geldwäscherei bis zur Gesetzgebung in den "Steueroasen" mit unterschiedlich strukturierter Gesetzgebung. Erläutert werden die zahlreichen Bestrebungen der Finanzbehörden, Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Der Autor warnt, das heutige Wissen der Behörden zu unterschätzen. An Hand von Beispielen aus der Steuerpraxis wird dargestellt, was den Behörden alles einfallen kann, Steuersündern das Handwerk zu legen. Ausführlich beschäftigt sich der Autor auch mit der Auskunftspflicht der Kreditinstitute und mit Fahndungen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Der Rechtsprechung auf den Finanzplätzen Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich werden besondere Kapitel gewidmet.
Der Leser erfährt, mit welchen Mitteln die Finanzbehörden die Beweiskraft der Buchführung zu Fall bringen können und mit welchen Methoden manchmal der Verdacht auf Besitz von "Schwarzgeld" begründet wird. Auch wird Steuersündern gezeigt, wie sie im Notfall "Schwarzgeld" wieder legalisieren können - wenn das freilich in Deutschland auch nur mit erheblichen Einbußen möglich ist. Am Ende erinnert Götzenberger daran, daß das Bankgeheimnis beim Tod eines Kontoinhabers enden kann, wenn nicht zu Lebzeiten Vorsorge getroffen wird. Nachteilig ist, daß auch dieses Buch den ständigen Veränderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung ausgeliefert ist. So hat der Autor in der neuesten Auflage der "Schwarzgeld-Bibel" noch nicht alle Veränderungen in der Steuergesetzgebung für ausländische Anleger berücksichtigen können, die in Österreich 1996 in Kraft getreten sind. HEINZ BRESTEL
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Schwarzgeld in der Praxis - Ein Handbuch für deutsche Steuerzahler
Anton-Rudolf Götzenberger: Schwarzgeld-Anlage in der Praxis. SIS Verlag, München 1995, 5. Auflage, 590 Seiten, 128 DM.
In der deutschen Gesetzgebung fehlt eine klare Definition des Begriffes "Schwarzgeld". Nur aus Paragraph 73 des Strafgesetzbuches läßt sich indirekt die knappe Definition ableiten: "Schwarzgeld ist eine rechtswidrige Aneignung von Vermögensvorteilen." Im Rahmen des neuen Straftatbestandes der Geldwäscherei ist inzwischen etwas mehr Klarheit geschaffen worden. Geldwaschen wird hier als "organisierte Kriminalität" bezeichnet. Im steuerrechtlichen Sinne braucht "Schwarzgeld" aber nicht notgedrungen einen kriminellen Charakter zu haben. Die Finanzbehörden definieren einfach: "Schwarzgeld ist das Geld, was einer ordentlichen Besteuerung vorenthalten wird."
Anton-Rudolf Götzenberger hat auf 590 Seiten einen spannenden Leitfaden für deutsche Steuerzahler geschrieben, die direkt oder indirekt mit "Schwarzgeld" zu tun haben könnten. Das heiße Thema ist von dem Münchner Finanzberater und Spezialisten für Steuerrecht griffig angegangen worden - angefangen von der Fahndung nach Motiven für die Schwarzgeldbildung über diverse Erscheinungsformen von Schwarzgeld und der Geldwäscherei bis zur Gesetzgebung in den "Steueroasen" mit unterschiedlich strukturierter Gesetzgebung. Erläutert werden die zahlreichen Bestrebungen der Finanzbehörden, Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Der Autor warnt, das heutige Wissen der Behörden zu unterschätzen. An Hand von Beispielen aus der Steuerpraxis wird dargestellt, was den Behörden alles einfallen kann, Steuersündern das Handwerk zu legen. Ausführlich beschäftigt sich der Autor auch mit der Auskunftspflicht der Kreditinstitute und mit Fahndungen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Der Rechtsprechung auf den Finanzplätzen Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich werden besondere Kapitel gewidmet.
Der Leser erfährt, mit welchen Mitteln die Finanzbehörden die Beweiskraft der Buchführung zu Fall bringen können und mit welchen Methoden manchmal der Verdacht auf Besitz von "Schwarzgeld" begründet wird. Auch wird Steuersündern gezeigt, wie sie im Notfall "Schwarzgeld" wieder legalisieren können - wenn das freilich in Deutschland auch nur mit erheblichen Einbußen möglich ist. Am Ende erinnert Götzenberger daran, daß das Bankgeheimnis beim Tod eines Kontoinhabers enden kann, wenn nicht zu Lebzeiten Vorsorge getroffen wird. Nachteilig ist, daß auch dieses Buch den ständigen Veränderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung ausgeliefert ist. So hat der Autor in der neuesten Auflage der "Schwarzgeld-Bibel" noch nicht alle Veränderungen in der Steuergesetzgebung für ausländische Anleger berücksichtigen können, die in Österreich 1996 in Kraft getreten sind. HEINZ BRESTEL
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