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Der 1. Januar 2011 markiert für forensisch tätige Anwältinnen und Anwälte eine Zäsur: An diesem Datum tritt nicht nur die neue Schweizerische ZPO in Kraft, sondern auch das SchKG und das LugÜ werden in für die Praxis wichtigen Bereichen revidiert. Dabei werden Institute eingeführt, die bislang in der Schweiz unbekannt oder gesetzlich nicht geregelt waren (z. B. die vollstreckbare öffentliche Urkunde oder die Schutzschrift). Der vorliegende Kommentar, verfasst von Rechtsanwälten, legt besonderes Gewicht auf eine praxisnahe Erläuterung der neuen Bestimmungen. Die Kommentierungen zu den einzelnen…mehr

Produktbeschreibung
Der 1. Januar 2011 markiert für forensisch tätige Anwältinnen und Anwälte eine Zäsur: An diesem Datum tritt nicht nur die neue Schweizerische ZPO in Kraft, sondern auch das SchKG und das LugÜ werden in für die Praxis wichtigen Bereichen revidiert. Dabei werden Institute eingeführt, die bislang in der Schweiz unbekannt oder gesetzlich nicht geregelt waren (z. B. die vollstreckbare öffentliche Urkunde oder die Schutzschrift). Der vorliegende Kommentar, verfasst von Rechtsanwälten, legt besonderes Gewicht auf eine praxisnahe Erläuterung der neuen Bestimmungen. Die Kommentierungen zu den einzelnen Artikeln erlauben eine rasche Orientierung und ermöglichen so dem Benutzer einen konzisen Überblick über den durch die neue Schweizerische ZPO geschaffenen Rechtszustand, ohne auf dogmatische Präzision und weitergehende Hinweise, auch auf die bisherigen kantonalen Prozessordnungen, verzichten zu müssen. Die zivilprozessuale Literatur sowie die Rechtsprechung sind umfassend verarbeitet.
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