Der StGB-Kommentar mit den neuen Bestimmungen
Die Kommentierung des Strafgesetzbuches - unter Einschluss des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, der auf den 1.1.2007 in Kraft tritt - erlaubt einen raschen Überblick über die publizierte Praxis des Bundesgerichts zu den einzelnen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs sowie zu den Strafbestimmungen des SVG, des ANAG und des BetmG.
- Neu enthält der Anhang zum StGB-Kommentar die kommentierten Strafbestimmungen des SVG, des BetmG sowie des ANAG.
- Bei den revidierten Bestimmungen des Allgemeinen Teils gibt es jeweils am Anfang der einzelnen Kommentierung einen Hinweis auf die Unterschiede zum bisherigen Recht.
- Der AT StGB erscheint zusätzlich in der vor der Revision geltenden Fassung, um Fragen des intertemporalen Rechts leichter lösen zu können.
- Der Anhang enthält weitere, nicht kommentierte, für den Strafrechtspraktiker wichtige Erlasse (Verordnung zum StGB, Rechtshilfekonkordat, Auszug aus dem Bundesgerichtsgesetz, Auszug aus der Bundesstrafprozessordnung, Auszug aus dem Strafgerichtsgesetz sowie das Opferhilfegesetz samt Verordnung).
Die Kommentierung des Strafgesetzbuches - unter Einschluss des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, der auf den 1.1.2007 in Kraft tritt - erlaubt einen raschen Überblick über die publizierte Praxis des Bundesgerichts zu den einzelnen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs sowie zu den Strafbestimmungen des SVG, des ANAG und des BetmG.
- Neu enthält der Anhang zum StGB-Kommentar die kommentierten Strafbestimmungen des SVG, des BetmG sowie des ANAG.
- Bei den revidierten Bestimmungen des Allgemeinen Teils gibt es jeweils am Anfang der einzelnen Kommentierung einen Hinweis auf die Unterschiede zum bisherigen Recht.
- Der AT StGB erscheint zusätzlich in der vor der Revision geltenden Fassung, um Fragen des intertemporalen Rechts leichter lösen zu können.
- Der Anhang enthält weitere, nicht kommentierte, für den Strafrechtspraktiker wichtige Erlasse (Verordnung zum StGB, Rechtshilfekonkordat, Auszug aus dem Bundesgerichtsgesetz, Auszug aus der Bundesstrafprozessordnung, Auszug aus dem Strafgerichtsgesetz sowie das Opferhilfegesetz samt Verordnung).