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- Mit Auswirkungen des AGG
- Mit neuer Rechtsprechung
- Verständliche Kommentierung mit Fallbeschreibungen
An Hand von Fallbeschreibungen zeigt der bewährte Basiskommentar ganz praktisch, was die neue Gesetzeslage für den Schutz beeinträchtigter und behinderter Beschäftigter eigentlich bedeutet. Er liefert aktuelle Erläuterungen zur Rechtslage und praxisorientierte Kommentierungen zu den Bestimmungen des SGB IX (Teil 2). Als zuverlässige Handlungsanleitung gibt er hilfreiche Anregungen für das Tagesgeschäft.
- Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- Das System von
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Produktbeschreibung
- Mit Auswirkungen des AGG
- Mit neuer Rechtsprechung
- Verständliche Kommentierung mit Fallbeschreibungen

An Hand von Fallbeschreibungen zeigt der bewährte Basiskommentar ganz praktisch, was die neue Gesetzeslage für den Schutz beeinträchtigter und behinderter Beschäftigter eigentlich bedeutet. Er liefert aktuelle Erläuterungen zur Rechtslage und praxisorientierte Kommentierungen zu den Bestimmungen des SGB IX (Teil 2). Als zuverlässige Handlungsanleitung gibt er hilfreiche Anregungen für das Tagesgeschäft.

- Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- Das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
- Die beschäftigungsfördernden Instrumente des SGB IX
- Die Rechte der schwerbehinderten Menschen
- Die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats sowie der Schwerbehindertenvertretung
- Der Ausbau betrieblicher Prävention

Die Neuauflage gibt die aktuellen Entwicklungen des Rechts der schwerbehinderten Menschen seit der Novelle des SGB IX 2004 wieder. Sie bezieht auch die Regelungen ein, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfolgt sind, und kommentiert die neueste Rechtsprechung.
Autorenporträt
Werner Feldes, Abteilung Handwerk Betriebspolitik KMU der IG Metall-Vorstandsverwaltung
Rüdiger Kamm, Fachbuchautor und Referent
Manfred Peiseler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn
Burkhard von Seggern, Rechtsanwalt in Bonn, bis April 2005 tätig in der Abteilung Arbeitsmarktpolitik des DGB-Bundesvorstandes
Hermann Unterhinninghofen, bis Juli 2004 tätig im Fachbereich Tarifpolitik beim IG Metall-Vorstand
Bernd Westermann, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Harald Witt, Richter am Sozialgericht Münster