Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und darauf aufbauend mit der Rechtsstellung des bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft tätigen Wirtschaftsreferenten. Sie untersucht die Spezialisierung bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im internationalen Vergleich und geht der Frage nach, ob es rechtlich zulässig wäre, Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit bundesweitem Zuständigkeitsbereich zu schaffen. Die Arbeit hinterfragt die Auswirkungen der organisatorischen Eingliederung des Wirtschaftsreferenten sowie seinen Status als Ermittlungsperson. Hierbei wird eine mögliche Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nach der StPO detailliert untersucht. Die Verfasserin analysiert die Stellung des Wirtschaftsreferenten sowohl empirisch als auch rechtsvergleichend und identifiziert Reformbedarf.