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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den wichtigsten Punkten des Gesetzes 8.072/90 - dem Gesetz über schwerwiegende Straftaten - und geht dabei kurz auf die Grundlagen dieses Gesetzes ein, wobei der Schwerpunkt auf der Regelung des Strafvollzugs und der Strafprogression für die in diesem Gesetz als schwerwiegend definierten Straftaten liegt, die, wie in der Bundesverfassung vom 5. Oktober 1988 festgelegt, auf die mit schwerwiegenden Straftaten gleichgestellten Verbrechen Anwendung finden. Mit der notorischen Zunahme der Kriminalität und um den sozialen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den wichtigsten Punkten des Gesetzes 8.072/90 - dem Gesetz über schwerwiegende Straftaten - und geht dabei kurz auf die Grundlagen dieses Gesetzes ein, wobei der Schwerpunkt auf der Regelung des Strafvollzugs und der Strafprogression für die in diesem Gesetz als schwerwiegend definierten Straftaten liegt, die, wie in der Bundesverfassung vom 5. Oktober 1988 festgelegt, auf die mit schwerwiegenden Straftaten gleichgestellten Verbrechen Anwendung finden. Mit der notorischen Zunahme der Kriminalität und um den sozialen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde das Gesetz ständig geändert, indem neue Arten von Straftaten aufgenommen und als abscheuliche Straftaten definiert wurden, wie z.B. der Femizid und die schwere Körperverletzung mit Todesfolge, die gegen die in den Artikeln 142 und 144 der Bundesverfassung vorgesehenen Behörden oder Beauftragten begangen wurden, sowie die im Gesetz definierten Straftaten. 142 und 144 der Bundesverfassung definierten Straftaten sowie gegen Angehörige des Strafvollzugssystems und der nationalen öffentlichen Sicherheitskräfte in Ausübung oder infolge ihrer Funktion die Anwendung der Strafvollstreckungsorgane (Vollstreckungs- und Progressionsregime) entsprechend den doktrinären Kontroversen, den rechtswissenschaftlichen Positionen des Obersten Gerichtshofs und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grundsätze wie der Würde der menschlichen Person und der Individualisierung der Strafe zu ändern.
Autorenporträt
Stéfanie Lucy Orozimbo Matão, 13 juillet 2018.