Römisches Vulgarrecht unter den Merowingern. Die Fuldaer Epitome der Lex Romana Visigothorum. Rekonstruiert, übersetzt und kommentiert von Detlef Liebs mit einem Beitrag von Gerhard Schmitz. Übersetzung:Liebs, Detlef
Römisches Vulgarrecht unter den Merowingern. Die Fuldaer Epitome der Lex Romana Visigothorum. Rekonstruiert, übersetzt und kommentiert von Detlef Liebs mit einem Beitrag von Gerhard Schmitz. Übersetzung:Liebs, Detlef
Der Autor erschließt einen lateinischen Rechtstext aus dem späten 6. oder 7. Jahrhundert, eine kurze Zusammenfassung des damals unter den Römern im Frankenreich geltenden Rechts. Der Text ist in einer einzigen Handschrift aus dem 8. Jahrhundert erhalten und vieles dort ergibt keinen Sinn; deshalb glaubte man, ihn vernachlässigen zu können. Der Unsinn ist das Ergebnis einer Kette von Abschriften, deren Schreibern vor allem an einer schönen Schrift gelegen war, der Sinn des Niedergeschriebenen kümmerte sie nicht. Die ursprüngliche Fassung lässt sich rekonstruieren, was hier erstmals unternommen…mehr
Der Autor erschließt einen lateinischen Rechtstext aus dem späten 6. oder 7. Jahrhundert, eine kurze Zusammenfassung des damals unter den Römern im Frankenreich geltenden Rechts. Der Text ist in einer einzigen Handschrift aus dem 8. Jahrhundert erhalten und vieles dort ergibt keinen Sinn; deshalb glaubte man, ihn vernachlässigen zu können. Der Unsinn ist das Ergebnis einer Kette von Abschriften, deren Schreibern vor allem an einer schönen Schrift gelegen war, der Sinn des Niedergeschriebenen kümmerte sie nicht. Die ursprüngliche Fassung lässt sich rekonstruieren, was hier erstmals unternommen wird. Dabei haben sich mannigfache Abweichungen vom Ausgangstext, der Lex Romana Visigothorum aus dem frühen 6. Jahrhundert ergeben, aber auch von anderen späteren Kurzfassungen derselben, mehr Abweichungen und interessantere als in allen vergleichbaren Texten. Die Übersetzung aus einem frühmittelalterlichen Latein erleichtert das Verständnis und der Kommentar hält die Abweichungen von jenerLex Romana fest und erörtert sie.
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Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 82
Detlef Liebs studierte von 1955 bis 1960 Rechtswissenschaft in Freiburg und Göttingen. 1962 promoviert, war er von 1963 bis 1970 Assistent von Franz Wieacker. Seit 1970 ist er o. Professor in Freiburg für Zivilrecht und Rechtsgeschichte, 2005 emeritiert. 1976 studierte er in Paris Lateinische Epigrafik bei Hans-Georg Pflaum, Patristik bei Jean Gaudemet und Papyrologie bei Joseph Modrzejewski. 1984/85 war er Member am Institute for Advanced Study in Princeton und 1989 Fellow des All Souls College in Oxford. Seit 2005 ist er Fellow der British Academy, 2006 Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 2015 Dr. h.c. in Zürich (UZH) und 2018 in Brasilia (IDP).
Inhaltsangabe
A. Einleitung Die Handschrift - Qualität und Alter der Sammlung - Inhalt - Mängel der Handschrift im Einzelnen - Zur Rekonstruktion - Zur Übersetzung - Zum Kommentar B. Text und C. Übersetzung D. Kommentar E. Zusammenfassung E kürzt - Die Vorlage(n) - Rechtsänderungen - Nutzen für die Rechtspraxis Literatur Sachregister
A. Einleitung Die Handschrift - Qualität und Alter der Sammlung - Inhalt - Mängel der Handschrift im Einzelnen - Zur Rekonstruktion - Zur Übersetzung - Zum Kommentar B. Text und C. Übersetzung D. Kommentar E. Zusammenfassung E kürzt - Die Vorlage(n) - Rechtsänderungen - Nutzen für die Rechtspraxis Literatur Sachregister
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