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Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg.

Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg.

Habilitationsschrift

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Mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 haben die Staaten die seit dem Jahre 1948 zu verzeichnende ständige Ausweitung küstenstaatlicher Nutzungsrechte in Seegebieten, die vormals der hohen See zugerechnet wurden, rechtlich sanktioniert. Der damit einhergehende verstärkte Zugriff auf die lebenden und nichtlebenden Ressourcen des Meeres birgt die Gefahr zwischenstaatlicher bewaffneter Auseinandersetzungen in sich. Dies verdeutlichen die zahlreichen Streitigkeiten, die sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Proklamation ausschließlicher Wirtschaftszo...