Das Ausmaß der Seeräuberei in manchen Seeregionen hat die Staatengemeinschaft dazu veranlasst, verstärkt militärische Mittel zu deren Bekämpfung einzusetzen. Dazu leistet auch Deutschland einen Beitrag. Besondere Aufmerksamkeit hat die Beteiligung der Bundeswehr an der militärischen Operation der EU "Atalanta" am Horn von Afrika erregt. In rechtlicher Hinsicht wirft diese Verwendung der Streitkräfte schwierige verfassungsrechtliche Fragen auf, deren Beantwortung sich der Verfasser dieser Arbeit widmet. Es wird untersucht, inwieweit das Grundgesetz zu solchen Verwendungen der Streitkräfte…mehr
Das Ausmaß der Seeräuberei in manchen Seeregionen hat die Staatengemeinschaft dazu veranlasst, verstärkt militärische Mittel zu deren Bekämpfung einzusetzen. Dazu leistet auch Deutschland einen Beitrag. Besondere Aufmerksamkeit hat die Beteiligung der Bundeswehr an der militärischen Operation der EU "Atalanta" am Horn von Afrika erregt. In rechtlicher Hinsicht wirft diese Verwendung der Streitkräfte schwierige verfassungsrechtliche Fragen auf, deren Beantwortung sich der Verfasser dieser Arbeit widmet. Es wird untersucht, inwieweit das Grundgesetz zu solchen Verwendungen der Streitkräfte ermächtigt und welche Anforderungen es an die Art und Weise eines solchen Einsatzes stellt. Konkret wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Streitkräfte hierbei an die Grundrechte gebunden sind.
Leonard Koops, geboren 1980 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bonn und der Universidad Autónoma de Madrid. 2007 bis 2009 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bonn u.a. mit Stationen in Barcelona und Berlin. Nachdem er zunächst als Rechtsanwalt in Köln arbeitete, ist er derzeit als Referent beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien tätig.
Inhaltsangabe
Inhalt: Verfassungsrechtliche Ermächtigung zur Verwendung der Bundeswehr zur Seeräubereibekämpfung - Auslegung des Verteidigungsbegriffs i.S.v. Art. 87 a GG - Seeräubereibekämpfung im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 24 II GG) - Grundrechtsbindung der Streitkräfte bei Gewaltausübung außerhalb des deutschen Staatsgebiets - Ermächtigungsgrundlagen in völkerrechtlichen Verträgen als Schranke der Grundrechte - Typische Maßnahmen bei der Seeräubereibekämpfung gemessen an den Grundrechten auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit.
Inhalt: Verfassungsrechtliche Ermächtigung zur Verwendung der Bundeswehr zur Seeräubereibekämpfung - Auslegung des Verteidigungsbegriffs i.S.v. Art. 87 a GG - Seeräubereibekämpfung im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 24 II GG) - Grundrechtsbindung der Streitkräfte bei Gewaltausübung außerhalb des deutschen Staatsgebiets - Ermächtigungsgrundlagen in völkerrechtlichen Verträgen als Schranke der Grundrechte - Typische Maßnahmen bei der Seeräubereibekämpfung gemessen an den Grundrechten auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit.
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