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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar: Ausgewählte Fragen der Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit mehreren Jahren existieren international zwei sich konzeptionell unterscheidende Vorschriften zur Segmentberichterstattung. Zum einen die Regelung nach den US-GAAP in SFAS 131 'Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information' und zum anderen die Vorschrift nach IAS 14 'Segment Reporting'. Mit der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar: Ausgewählte Fragen der Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit mehreren Jahren existieren international zwei sich konzeptionell unterscheidende
Vorschriften zur Segmentberichterstattung. Zum einen die Regelung nach
den US-GAAP in SFAS 131 'Disclosures about Segments of an Enterprise and
Related Information' und zum anderen die Vorschrift nach IAS 14
'Segment Reporting'. Mit der Verabschiedung des neuen Standards IFRS 81 am
30.11.2006 durch das IASB, im Rahmen des 'Short Term Convergence Project',
wurde eine Angleichung an SFAS 131 angestrebt. Dies hatte zur Folge, dass eine
Abkehr vom 'Risks and Rewards Approach' zum 'Management Approach' stattgefunden
hat, worin ein Paradigmawechsel gesehen werden kann. Zu den wesentlichen
Änderungen in der Segmentberichterstattung durch IFRS 8 zählt das Heranziehen
von internen Organisationsstrukturen für die externe Berichterstattung,
wodurch dem Adressaten die Möglichkeit gegeben werden soll das Unternehmen
'through the eyes of management' zu sehen. Durch die Anwendung des IFRS 8
sollen dem Adressaten mehr entscheidungsnützliche Informationen bereitgestellt
werden, was der IASB insbesondere mit Resultaten von empirischen Studien, die
auch schon als Begründung zur Einführung von SFAS 131 durch das FASB herangezogen
wurden, begründet (IFRS 8.BC6). Darüber hinaus führt der IASB an, dass
IFRS 8 zu einer Reduktion der Erstellungskosten führt (IFRS 8.BC9).
An dieser ambitionierten Zielsetzung gilt es den IASB zu messen. Als Erstes stellt
sich die Frage, ob dem Adressaten durch die Einführung von IFRS 8 ein Mehr an
entscheidungsnützlichen Informationen, im Vergleich zu IAS 14, zur Verfügung gestellt
wird. Es ist auch zu hinterfragen, ob durch IFRS 8 dem Management ein
subjektiver Ermessensspielraum eingeräumt wird. Dies könnte einen negativen Einfluss
auf den Informationswert der Adressaten der externen Rechnungslegung haben.
Die Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen ist eine der zentralen
Zielsetzungen, an denen sich die Neufassung der Segmentberichterstattung messen
lassen muss. Abschließend muss hinterfragt werden, ob eine Einführung des IFRS 8 als positiv angesehen werden kann und mit einer Reduzierung der Erstellungskosten
für die Segmentberichterstattung verbunden ist.
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