Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Klein- und Mittelständische Unternehmen in Deutschland sehen sich, neben vielfältigsten, zum Teil existentiellen Problemen, mit einer zunehmenden gesetzlichen Regelungsdichte konfrontiert. Das Tagesgeschäft vieler Unternehmen wird durch Vorschriften im Gesellschaftsrecht, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht bis hin zu Genehmigungsverfahren für Anlagen und Gebäude, dominiert. Eine Trennung zwischen rein wirtschaftlichen und juristischen Problemstellungen dabei ist nicht möglich. Die Unternehmen benötigen eine wirtschaftsjuristische Beratung.
1993 rief die Fachhochschule Nordostniedersachsen den Studiengang Wirtschaftsrecht (FH) ins Leben. Dieser bildete die Absolventen juristisch aus, zudem vermittelte er das nötige wirtschaftliche Know-how.
Für dieses Pionierprojekt erntete die FH Nordostniedersachsen von Seiten der Unternehmen viel Applaus, wurden doch Absolventen mit einer sinnvollen Mischqualifikation ausgebildet, zudem praxisnah und in einer effektiven Studienzeit. Im Jahre 2005 sind es nunmehr über 30 Fachhochschulen (und mehrere Universitäten), welche diesen Studiengang mit dem Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) anbieten.
Anfang des Jahres 2004 stehen ca. 2.500 Absolventen diese Studienganges dem Markt zur Verfügung. Bedarfsgerecht, so könnte man meinen.
Doch was ist eigentlich wirtschaftsjuristische Beratung ? Wo kann diese stattfinden und durch welche Berufsbilder? Gibt es denn den `Wirtschaftsjuristen und wenn, welche Ausbildungswege befähigen dazu? Und von bedeutendem Interesse: Welche gesetzlichen Regelungen legitimieren selbständige wirtschaftsjuristische Beratung oder stehen dieser im Wege?
Die Zielsetzung dieser Arbeit ist es, Möglichkeiten und Grenzen selbständiger wirtschaftsjuristischer Beratung aufzuzeigen. Untergeordnete Zielsetzung ist die Darstellung der selbständigen wirtschaftsjuristischen Beratung durch Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH).
Um die genannten Ziele zu erreichen, werden im Teil A von Kapitel II. zunächst die klassischen Märkte der Rechts- und der Wirtschaftsberatung vorgestellt. Darauf aufbauend wird die Frage erörtert, was ist ein Wirtschaftsjurist und welche abhängigen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen für diesen. Der Themenkomplex selbständige Beratung , welche Untersuchungsgegenstand des Teils B ist, zeigt nicht nur die Betätigungsmöglichkeiten auf, sondern stellt auch die dafür einschlägige gesetzliche Regelung vor, das Rechtsberatungsgesetz (RBerG).
Im Teil C des II. Kapitels werden Besonderheiten dieses Gesetzes aufgezeigt und untersucht, ob Ausnahmetatbestände des RBerG eine wirtschaftsjuristische Beratung zulassen. Zudem werden die Schutzzwecke des RBerG vorgestellt. Bei der Erörterung der Schutzzwecke wird eine außergewöhnliche Darstellung gewählt. Es wird ein Schutzzweck punktuell vertieft hinterfragt.
Kapitel III. beschäftigt sich mit Gründen, ob eine Novellierung dieses Gesetzes notwendig ist. Dafür wird die Verfassungsmäßigkeit des RBerG an den Maßstäben des Grundgesetzes ebenso geprüft, wie die Ausrichtung an europarechtlichen Vorgaben. Zudem wird untersucht, in wie weit eine Änderung dieses Gesetzes beeinflussbar ist und durch wen eine solche Beeinflussung in welcher Form ausgeübt werden kann.
Das Resümee fasst die gezeigten Möglichkeiten und Einschränkungen selbständiger wirtschaftsjuristischer Beratung, sowohl de lege lata , als auch de lege ferenda, zusammen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Verzeichnis der Abbildungen und TabellenIV
AbkürzungsverzeichnisV
I.Einleitung1
II.Wirtschaftsjuristische Beratung3
A.Der wirtschaftsjuristische Beratungsma...
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Klein- und Mittelständische Unternehmen in Deutschland sehen sich, neben vielfältigsten, zum Teil existentiellen Problemen, mit einer zunehmenden gesetzlichen Regelungsdichte konfrontiert. Das Tagesgeschäft vieler Unternehmen wird durch Vorschriften im Gesellschaftsrecht, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht bis hin zu Genehmigungsverfahren für Anlagen und Gebäude, dominiert. Eine Trennung zwischen rein wirtschaftlichen und juristischen Problemstellungen dabei ist nicht möglich. Die Unternehmen benötigen eine wirtschaftsjuristische Beratung.
1993 rief die Fachhochschule Nordostniedersachsen den Studiengang Wirtschaftsrecht (FH) ins Leben. Dieser bildete die Absolventen juristisch aus, zudem vermittelte er das nötige wirtschaftliche Know-how.
Für dieses Pionierprojekt erntete die FH Nordostniedersachsen von Seiten der Unternehmen viel Applaus, wurden doch Absolventen mit einer sinnvollen Mischqualifikation ausgebildet, zudem praxisnah und in einer effektiven Studienzeit. Im Jahre 2005 sind es nunmehr über 30 Fachhochschulen (und mehrere Universitäten), welche diesen Studiengang mit dem Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) anbieten.
Anfang des Jahres 2004 stehen ca. 2.500 Absolventen diese Studienganges dem Markt zur Verfügung. Bedarfsgerecht, so könnte man meinen.
Doch was ist eigentlich wirtschaftsjuristische Beratung ? Wo kann diese stattfinden und durch welche Berufsbilder? Gibt es denn den `Wirtschaftsjuristen und wenn, welche Ausbildungswege befähigen dazu? Und von bedeutendem Interesse: Welche gesetzlichen Regelungen legitimieren selbständige wirtschaftsjuristische Beratung oder stehen dieser im Wege?
Die Zielsetzung dieser Arbeit ist es, Möglichkeiten und Grenzen selbständiger wirtschaftsjuristischer Beratung aufzuzeigen. Untergeordnete Zielsetzung ist die Darstellung der selbständigen wirtschaftsjuristischen Beratung durch Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH).
Um die genannten Ziele zu erreichen, werden im Teil A von Kapitel II. zunächst die klassischen Märkte der Rechts- und der Wirtschaftsberatung vorgestellt. Darauf aufbauend wird die Frage erörtert, was ist ein Wirtschaftsjurist und welche abhängigen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen für diesen. Der Themenkomplex selbständige Beratung , welche Untersuchungsgegenstand des Teils B ist, zeigt nicht nur die Betätigungsmöglichkeiten auf, sondern stellt auch die dafür einschlägige gesetzliche Regelung vor, das Rechtsberatungsgesetz (RBerG).
Im Teil C des II. Kapitels werden Besonderheiten dieses Gesetzes aufgezeigt und untersucht, ob Ausnahmetatbestände des RBerG eine wirtschaftsjuristische Beratung zulassen. Zudem werden die Schutzzwecke des RBerG vorgestellt. Bei der Erörterung der Schutzzwecke wird eine außergewöhnliche Darstellung gewählt. Es wird ein Schutzzweck punktuell vertieft hinterfragt.
Kapitel III. beschäftigt sich mit Gründen, ob eine Novellierung dieses Gesetzes notwendig ist. Dafür wird die Verfassungsmäßigkeit des RBerG an den Maßstäben des Grundgesetzes ebenso geprüft, wie die Ausrichtung an europarechtlichen Vorgaben. Zudem wird untersucht, in wie weit eine Änderung dieses Gesetzes beeinflussbar ist und durch wen eine solche Beeinflussung in welcher Form ausgeübt werden kann.
Das Resümee fasst die gezeigten Möglichkeiten und Einschränkungen selbständiger wirtschaftsjuristischer Beratung, sowohl de lege lata , als auch de lege ferenda, zusammen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Verzeichnis der Abbildungen und TabellenIV
AbkürzungsverzeichnisV
I.Einleitung1
II.Wirtschaftsjuristische Beratung3
A.Der wirtschaftsjuristische Beratungsma...
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