Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Ausgehend vom Angebot einer Steueramnestie im Jahre 2004, liegt der Fokus dieser Arbeit auf Indifferenzüberlegungen für Steuerpflichtige, unter welchen Umständen eine Selbstanzeige oder die Nutzung der Steueramnestie besser wäre. Im Anhang sind dazu detaillierte Beispielrechnungen, die zukünftig auch in ähnlich gelagerten Fällen als Anleitung für Überlegungen dienen können. Mit den sich immer noch verschärfenden Rahmenbedingungen bei Steueroasen und eine weiteren zu erwartenden Amnestie, hat die Arbeit nicht an Aktualität verloren und ist sowohl für Praktiker, als auch für Studenten relevant. , Abstract: Die Steueramnestie 2004/2005 ist die goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit wirklich der einzige und richtige Weg?Zum 01.01.2004 trat das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) in Kraft, das dem Steuerunehrlichen eine zeitlich befristete und verglichen mit der vorherigen umfassendere Amnestie ermöglicht oder, wie es die Bundesregierung in ihren Pressemeldungen ausdrückte, den Steuerflüchtigen durch die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung eine Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit bieten soll. Dabei ist die damalige Amnestie in ihrer Ausgestaltung auf den typischen Fall der Kapitalanlage in einer ausländischen Steueroase ausgerichtet . Wesentliches Ziel der aktuellen Amnestie ist die ordnungsgemäße Versteuerung ausländischer Erträge von deutschen Steuerpflichtigen und damit eine Erweiterung der deutschen Steuerbasis. Eines der ursprünglichen (Neben-)Ziele der Bundesregierung war es auch, mit dieser umfassenden Steueramnestie etwa 5 Mrd. zu erlösen. Zusätzlich zum Gesetz hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Beantwortung aufgetretener Fragen der Steuerpflichtigen und deren Berater drei weitere Dokumente veröffentlicht und zwischenzeitlich ergänzt bzw. revidiert. Dies geschah mit der Maßgabe, die mit dem Gesetz verbundenen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und dadurch die Attraktivität der Steueramnestie weiterhin zu steigern. Der Steuerunehrliche steht damit vor einem Entscheidungsproblem. Wollte er bisher steuerehrlich werden, so konnte er dies nur durch die Abgabe einer Selbstanzeige gem.
371 AO erreichen. Durch das gegenwärtig vorliegende, aber zeitlich begrenzte Angebot einer Amnestie bietet sich diesem Personenkreis eine weitere Alternative. Weiterhin bleibt dem Betroffenen auch die Option, untätig und damit steuerunehrlich zu bleiben, jedoch ist dies mit einem entsprechenden, schwer quantifizierbaren Entdeckungsrisiko verbunden. Sofern der Entschluss zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit einmal gefasst wurde, können vor dem Hintergrund einer Amnestie Indifferenzüberlegungen angestellt werden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, die Regelungen für die verschiedenen Steuern darzustellen und die entsprechenden Indifferenzüberlegungen sowie die grundlegenden Handlungsoptionen aufzuzeigen.
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371 AO erreichen. Durch das gegenwärtig vorliegende, aber zeitlich begrenzte Angebot einer Amnestie bietet sich diesem Personenkreis eine weitere Alternative. Weiterhin bleibt dem Betroffenen auch die Option, untätig und damit steuerunehrlich zu bleiben, jedoch ist dies mit einem entsprechenden, schwer quantifizierbaren Entdeckungsrisiko verbunden. Sofern der Entschluss zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit einmal gefasst wurde, können vor dem Hintergrund einer Amnestie Indifferenzüberlegungen angestellt werden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, die Regelungen für die verschiedenen Steuern darzustellen und die entsprechenden Indifferenzüberlegungen sowie die grundlegenden Handlungsoptionen aufzuzeigen.
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