Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: sehr gut, Leuphana Universität Lüneburg (Sozialwesen), Veranstaltung: Betreuungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche Möglichkeiten für den Betroffenen bestehen, im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung eigene Wünsche und Lebensentwürfe umzusetzen. Gleichzeitig werden Grenzen erkennbar, deren Legitimation mit Hilfe verschiedener Ansätze erklärt, bzw. hinterfragt wird. In dem ersten Teil der Abhandlung stehen zentral das Menschenbild betreuter Personen und die Definition von Selbstbestimmung. Außerdem wird das für jeden Bundesbürger grundsätzlich vorhandene Recht auf Selbstbestimmung unter Angabe jeweiliger Rechtsgrundlagen dargestellt. Abgerundet wird dieses Kapitel durch die Bearbeitung der Fragestellung, inwieweit geistig oder psychisch beeinträchtigte Personen in der Lage sind (bzw. in die Lage versetzt werden können), ihr Leben weitgehend selbst zu
bestimmen. Daran anknüpfend werden in den Kapiteln 3 und 4 die für die Selbstbestimmung von Betreuten relevanten Teilbereiche des Betreuungsrechts untersucht. Außerdem werden Mittel dargestellt, mit deren Hilfe sich jede Person vorsorglich in Bezug auf eine mögliche Betreuung absichern kann. Besonderes Augenmerk gilt schließlich durchgeführten Zwangsmaßnahmen des Betreuers gegen den erklärten Willen des Betreuten. Exemplarisch führe ich in Kapitel 5 unter Durchführung und Auswertung eines Interviews mit einer gesetzlich betreuten Person an, inwieweit diese sich im Rahmen der Betreuung als selbständig entscheidend erlebt. Abschließend befasse ich mich mit der Betreuer-Klient Beziehung und den Möglichkeiten des Betreuers, dem Betreuten ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Selbstbestimmung, gesetzliche Betreuung, rechtliche Betreuung, Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung bei gesetzlicher Betreuung, Udo Scharmacher, Selbstbestimmungsrecht, Autonomie, geistige Behinderung, psychische Behinderung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Einwilligungsvorbehalt, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten, Aufgabenkreise, 1896 bgb, Vormundschaft, Akteneinsicht, Wohl des Betreuten, Wunsch, Wille, Demenz, natürlicher Wille, Geschäftsfähigkeit, Verfahrensfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Auswahl des Betreuers, Erforderlichkeit, Zwangsmittel, Unterbringung, Zwangsmedikation, Menschenbild, Helmut Walther, anthrophosophischer Dreischritt, Qualifikation des Betreuers, Eignung des Betreuers, Berufsbetreuung, Dienstleistung, Dienstleister, Eigensinn, gegen den Willen, Betreuerbestellung,
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bestimmen. Daran anknüpfend werden in den Kapiteln 3 und 4 die für die Selbstbestimmung von Betreuten relevanten Teilbereiche des Betreuungsrechts untersucht. Außerdem werden Mittel dargestellt, mit deren Hilfe sich jede Person vorsorglich in Bezug auf eine mögliche Betreuung absichern kann. Besonderes Augenmerk gilt schließlich durchgeführten Zwangsmaßnahmen des Betreuers gegen den erklärten Willen des Betreuten. Exemplarisch führe ich in Kapitel 5 unter Durchführung und Auswertung eines Interviews mit einer gesetzlich betreuten Person an, inwieweit diese sich im Rahmen der Betreuung als selbständig entscheidend erlebt. Abschließend befasse ich mich mit der Betreuer-Klient Beziehung und den Möglichkeiten des Betreuers, dem Betreuten ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Selbstbestimmung, gesetzliche Betreuung, rechtliche Betreuung, Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung bei gesetzlicher Betreuung, Udo Scharmacher, Selbstbestimmungsrecht, Autonomie, geistige Behinderung, psychische Behinderung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Einwilligungsvorbehalt, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten, Aufgabenkreise, 1896 bgb, Vormundschaft, Akteneinsicht, Wohl des Betreuten, Wunsch, Wille, Demenz, natürlicher Wille, Geschäftsfähigkeit, Verfahrensfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Auswahl des Betreuers, Erforderlichkeit, Zwangsmittel, Unterbringung, Zwangsmedikation, Menschenbild, Helmut Walther, anthrophosophischer Dreischritt, Qualifikation des Betreuers, Eignung des Betreuers, Berufsbetreuung, Dienstleistung, Dienstleister, Eigensinn, gegen den Willen, Betreuerbestellung,
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