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Erscheint vorauss. April 2025
  • Buch mit Leinen-Einband

Zum WerkDas SBGG löst das Transsexuellengesetz ab, das seit 1981 regelte, welche Maßnahmen für Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nötig sind, die ihren Geschlechtseintrag anpassen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Transsexuellengesetz mehrfach als verfassungswidrig eingestuft, etwa weil Zwangssterilisationen, geschlechtsangleichende Operationen und erzwungene Ehescheidungen nötig waren, um den Geschlechtsantrag anzupassen.Das SBGG schafft eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas SBGG löst das Transsexuellengesetz ab, das seit 1981 regelte, welche Maßnahmen für Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nötig sind, die ihren Geschlechtseintrag anpassen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Transsexuellengesetz mehrfach als verfassungswidrig eingestuft, etwa weil Zwangssterilisationen, geschlechtsangleichende Operationen und erzwungene Ehescheidungen nötig waren, um den Geschlechtsantrag anzupassen.Das SBGG schafft eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen. Dies ist künftig durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich. Medizinische Gutachten und ein gerichtliches Verfahren sind nicht mehr vorgesehen.Der Kommentar wird sich nicht nur der Kommentierung der 15 Paragrafen widmen, sondern auch weitere Themenbereiche darstellen. Zu nennen sind z.B. verfassungsrechtliche Fragen, der vom Gesetz selbst ausgeklammerte Bereich der medizinischen Kosten, Fragen des internationalen Privatrechts (neuer Art. 7a EGBGB, aber auch ein Blick in ausländische Rechtsordnungen. Kommentiert ist ferner der neue § 45b PStG. Schließlich werden Handlungsempfehlungen zur Formulierung in Formularen u.a. herausgearbeitet.Vorteile auf einen Blicksachliche Darstellung einer komplexen MateriepraxisorientiertZielgruppeFür Juristinnen und Juristen, Unternehmen, Standesämter, Justiz und Rechtsanwaltschaft sowie Betroffene.