Einstehen müssen für das Verhalten Dritter. Dabei handelt es sich vor allem in der Sachschadenversicherung um ein großes Problem in der Versicherungsbranche. Grundsätzlich wird der Versicherungsvertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem (einzelnen) Versicherungsnehmer geschlossen. Auch der Gesetzestext beschreibt den Versicherungsnehmer wörtlich als einzelne Person. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Möglichkeiten und Varianten, in denen auch sonstige Personen Einfluss auf diese Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft haben können. Sowohl das österreichische, als auch das deutsche Gesetz geben diesbezüglich keine genauen Antworten um dieses Problem zu lösen. Obwohl in beiden Ländern ein nahezu wortgleiches Versicherungsvertragsgesetz angewendet wird, interpretieren sie dieses, was das Verschulden Dritter betrifft, komplett verschieden. Die vorliegende Arbeit soll zeigen, warum beide Länder eine unterschiedliche Herangehensweise anwenden und die Entwicklung der Rechtssprechung beider Länder analysieren bzw. gegenüberstellen.