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Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,3, Hochschule Bochum (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung: Das selektive Vertriebssystem stellte sich in den vergangenen Jahrzehnten als die allein erfolgreiche Vertriebsform in der Automobilbranche dar. Dennoch unterliegt der Automobilvertrieb einem Wandlungsprozeß, bei dem zwar das traditionelle Vertriebssystem in seinem Grundsatz erhalten bleibt, sich jedoch Veränderungen in den Rahmenbedingungen in struktureller und Wettbewerbsrechtlicher Hinsicht ergeben. Eine…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,3, Hochschule Bochum (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Das selektive Vertriebssystem stellte sich in den vergangenen Jahrzehnten als die allein erfolgreiche Vertriebsform in der Automobilbranche dar. Dennoch unterliegt der Automobilvertrieb einem Wandlungsprozeß, bei dem zwar das traditionelle Vertriebssystem in seinem Grundsatz erhalten bleibt, sich jedoch Veränderungen in den Rahmenbedingungen in struktureller und Wettbewerbsrechtlicher Hinsicht ergeben.
Eine tiefgreifende Veränderung in den Kooperationsbedingungen zwischen Automobilhersteller und Automobilhandel erfolgte mit der Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in geänderter Form am 01.07.1995. Die GVO stellt die gesetzlichen Regeln für die zukünftige Ausgestaltung der Verträge zwischen Hersteller und Handel auf.
Mit der Verlängerung der Verordnung versucht die Europäische Kommission den Interessen der Marktbeteiligten -Hersteller, Handel und Verbrauchergleichermaßen Rechnung zu tragen, v.a. aber den wettbewerbspolitischen Zielen der Europäischen Gemeinschaft gerecht zu werden.
Ein weiterer Grund für den Wandlungsprozeß liegt in den strukturellen Problemen des Automobilvertriebs. Zu hohe Vertriebskosten, zu dichte Händlernetze, niedrige Renditen im Autohandel, strukturelle Auslastungsprobleme im Service usw. haben dazu geführt, daß sich die wirtschaftliche Lage in der Automobilwirtschaft verschlechtert hat. Zusätzlicher Wettbewerbsdruck entsteht dabei durch das Eindringen neuer Konkurrenten aus Ostasien.
Eine Neuausrichtung der Vertriebsorganisation vor dem Hintergrund der neuen GVO ist aus diesen Gründen bei fast allen deutschen Automobilherstellern zu verzeichnen. Auf diese beiden Aspekte ist zugleich das Hauptaugenmerk dieser Arbeit gerichtet.
Gang der Untersuchung:
Ziel der Kapitel 2 und 3 ist es, einen theoretischen Bezugsrahmen für die vorliegende Problematik zu schaffen. In Kapitel 2 wird neben einer Erläuterung
und einer gegenseitigen Abgrenzung der wichtigsten Begriffe ein Überblick über die Teilbereiche der Automobilwirtschaft gegeben. Kapitel 3 befaßt sich mit den wettbewerbstheoretischen Grundlagen. Diese bilden die Basis für die wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen des selektiven Automobilvertriebs und für eine anschließende Beurteilung.
Im anschließenden, ausführlicher gehaltenen 4. Kapitel steht die Kooperation zwischen den Herstellern und dem Handel im Vordergrund. Dabei wird neben den möglichen strategischen Alternativen der Hersteller zum Aufbau eines Absatzkanalsystems auch auf die Verhaltensbeziehung zwischen den Produzenten und ihren Absatzmittlern eingegangen. Weiterhin werden im Rahmen dieses Kapitels einige spezifische Kennzeichen des selektiven Automobilvertriebs (Aufgabenträger, Betriebsformen, Geschäftsfelder usw.) herausgehoben. Ziel dieses Kapitels ist es somit, einen Einblick in die Besonderheiten des selektiven Automobilvertriebs zu ermöglichen und somit eine Grundlage für die anschließenden, detaillierten wettbewerbspolitischen Ausführungen zu gewährleisten.
Kernpunkt der Arbeit bildet folglich Kapitel 5, welches sich mit der Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor befaßt. Nach der allgemeinen Darstellung der kartellrechtlichen Behandlung selektiver Vertriebssysteme im Kfz-Bereich, wird im folgenden Teilabschnitt auf die aktuelle GVO eingegangen. Im Vordergrund stehen hier im wesentlichen zwei Aspekte: zum einen die Rechtfertigung einer Verlängerung des selektiven Vertriebssystems, wobei die Standpunkte aller Beteiligten berücksichtigt werden, d.h. die Wettbewerbspolitik der EG (Abschn. 5.2.1), die Interessen der Marktbeteiligten (Abschn. 5.2.2) sowie die Zielsetzung der EG-Kommission (Abschn. 5.2.3), zum anderen werden die jeweil...
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