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Herstellern von Premiumprodukten, die selektiv vertrieben werden, ist der Internetvertrieb nicht selten ein Dorn im Auge. Am Beispiel des Ausschlusses von eBay, eine der bekanntesten Internetverkaufsplattformen, beleuchtet der Autor das auftretende rechtliche Spannungsfeld. Der Autor beschreibt die wesentlichen Rechtfertigungsmechanismen für das eBay-Verbot im Selektivvertrieb und unterzieht diese einer kritischen Würdigung. Die Zulässigkeit dieses Verbots wird sowohl in Vertragshändlerverträgen als auch in Markenlizenzvereinbarungen untersucht, bei denen der Lizenznehmer verpflichtet wird,…mehr

Produktbeschreibung
Herstellern von Premiumprodukten, die selektiv vertrieben werden, ist der Internetvertrieb nicht selten ein Dorn im Auge. Am Beispiel des Ausschlusses von eBay, eine der bekanntesten Internetverkaufsplattformen, beleuchtet der Autor das auftretende rechtliche Spannungsfeld. Der Autor beschreibt die wesentlichen Rechtfertigungsmechanismen für das eBay-Verbot im Selektivvertrieb und unterzieht diese einer kritischen Würdigung. Die Zulässigkeit dieses Verbots wird sowohl in Vertragshändlerverträgen als auch in Markenlizenzvereinbarungen untersucht, bei denen der Lizenznehmer verpflichtet wird, einen Selektivvertrieb unter Ausschluss von eBay zu errichten. Im Übrigen ist die kartellrechtliche Zulässigkeitsprüfung auch mit dem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch in Einklang zu bringen, der grundsätzlich bei der Wahl eines imageschädigenden Vertriebskanals bestehen kann.
Autorenporträt
Lars Querndt studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth, Göttingen, Leuven (Belgien) und absolvierte einen Masterstudiengang (LL.M.) am Instituto de Empresa in Madrid. Im Rahmen seiner Forschungstätigkeit war er Stipendiat im DFG-Graduiertenkolleg Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit. Zurzeit ist er als Rechtsanwalt in München tätig.