Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Völkerrecht - Quellen, Prinzipien, aktuelle Entwicklungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Urteile des Spanischen Obersten Gerichts aus einer völkerrechtlichen Perspektive im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention - insbesondere der Menschenrechte der freien Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit - zu beurteilen. Demnach werden im nachfolgenden Kapitel die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention durchleuchtet und dabei Präzedenzfälle wie "the case of Stankov and the United Macedonian Organisation,Ilinden v. Bulgaria" herangezogeen. Es soll anhand von exemplarischen Urteilen, die zusammenfassend dargestellt werden, sich des aktuellen Stands der bisherigen Rechtssprechung des EGMR vergegenwärtigt werden. Im Anschluss daran wird im Hauptteil der vorliegenden Seminararbeit das Urteil des Spanischen Obersten Gerichts (Urteil 459/2019) im Lichte dieser beiden Artikel untersucht. In der Stellungnahme zum Urteil wird die Urteilsbegründung kritisch durchleuchtet, bevor im abschließenden Kapitel ein kurzes Fazit die Seminararbeit abrundet.
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