Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Deutsches Inst. Kulturanthropologie), Veranstaltung: Frauenforschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Um das Thema "Frauen - Männer - Sexualmoral" einzugrenzen, bezieht sich die folgende Arbeit auf nur drei Aspekte dieses breiten Themenspektrums. Gemein ist ihnen der historische Hintergrund, denn sowohl die "...Weiblichen Erfahrungen um Körperlichkeit und Sexualität..." (von Silke Göttsch), als auch "...Sexualmoral und Ehrenhändel..." (von Carola Lipp) sowie der Rügebrauch in Form des Strohkranzes (von Hans Moser) werden im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Bedingungen des 17., 18. und 19. Jahrhunderts untersucht. Aus den Quellen von Brücheregister, Gerichtsprotokollen, Statistiken, Polizeiprotokollen, Gerichtsordnungen, Statutensammlungen, Polizei- oder Allgemeinen Dorfordnungen, Jahresabrechnungen (Strafeinnahmen), Stadt- und Marktkammerechnungen, herrschaftlichen Verordnungen und Befehlen, Kirchenbuchvermerken, aufklärerischer Reiseliteratur und Kopulationsbüchern lassen sich Informationen über damalige Lebensverhältnisse, Moralvorstellungen, Ehrbegriffe und Sanktionsmaßnahmen gewinnen. Insgesamt kann man ein Bild von Sexualmoral der letzten Jahrhunderte aus den Angaben extrahieren.Insbesondere ledige Mütter stellen einen zentralen gesellschaftlichen Konfliktfall dar. Aber auch alle anderen Frauen der Unterschicht sind aggressiven und ritualisierten Formen sexueller Beziehungen ausgesetzt, wie es Göttsch für das Milieu ländlicher Dienstbotinnen belegt. In der Sicht auf den weiblichen Körper drücken sich soziale Verhältnisse aus (vgl. Lipp 1994, S. 325). Damit wird sich das erste Kapitel befassen.Im zweiten Kapitel soll Sexualmoral und Ehrenhändel im Arbeitermilieu des 19. Jahrhunderts beschrieben werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem rechtlichen Aspekt der Heiratsbeschränkungen und deren Konsequenzen für die Frauen. Im dritten Kapitel schließlich geht es um den Rügebrauch des Strohkranztragens, von welchem nicht-jungfräuliche Bräute betroffen sind. Die Rüge dient als Mittel, "...andere wegen des Angriffs auf die Ehre zu tadeln..." (Schempf, 1994, S. 364). Rügebräuche stellen dabei die selbständige Rechtsausübung einer Gruppe dar, ohne oder gar gegen die obrigkeitliche Justiz (vgl. Schempf 1994, S. 366).
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