99,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
  • Broschiertes Buch

Ist es strafbar, sich Sex durch Hervorrufen eines Irrtums beim Sexualpartner zu »erschleichen«? Die Ausarbeitung setzt an einer materiell-rechtlichen Fragestellung inmitten eines kontrovers und bisweilen emotional diskutierten Feldes an. Es geht um die strafrechtliche Relevanz »sexueller Täuschungen«, also um Fälle, in denen ein am Sexualgeschehen Beteiligter auf das Vorstellungsbild seines Gegenübers einwirkt und hierüber eine - scheinbar - einvernehmliche sexuelle Handlung erreicht.
Der Autor macht deutlich, dass angesichts der jüngeren Expansion des Sexualstrafrechts ein Bedürfnis zur
…mehr

Produktbeschreibung
Ist es strafbar, sich Sex durch Hervorrufen eines Irrtums beim Sexualpartner zu »erschleichen«? Die Ausarbeitung setzt an einer materiell-rechtlichen Fragestellung inmitten eines kontrovers und bisweilen emotional diskutierten Feldes an. Es geht um die strafrechtliche Relevanz »sexueller Täuschungen«, also um Fälle, in denen ein am Sexualgeschehen Beteiligter auf das Vorstellungsbild seines Gegenübers einwirkt und hierüber eine - scheinbar - einvernehmliche sexuelle Handlung erreicht.

Der Autor macht deutlich, dass angesichts der jüngeren Expansion des Sexualstrafrechts ein Bedürfnis zur Einhegung von Strafnormen wie § 177 StGB besteht. Er verbindet eine dogmatische Untersuchung der Zentralnorm des Sexualstrafrechts mit der Auswertung praxisnaher Fallbeispiele und zeichnet die rechtshistorische Entwicklung »sexueller Täuschungen« nach. Problematisiert wird auch die Tendenz in Politik und Teilen der Wissenschaft, das Strafrecht als Instrument zur Regelung intimer Lebensbereiche in Stellung zu bringen.
Autorenporträt
Sebastian Keßler studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention. Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 2018 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Wirtschaftskanzleien in Berlin in den Bereichen Criminal Compliance und Gesellschaftsrecht tätig. Das Referendariat absolvierte Sebastian Keßler am Landgericht Landau in der Pfalz. Sebastian Keßler arbeitet als Rechtsanwalt in München.