Zum WerkDas SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen hat eine überaus große arbeitsmarkt- und sozialpolitische Bedeutung erlangt.Für die dauerhafte Eingliederung der behinderten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist dieses Gesetz die wesentliche Grundlage.Vorteile auf einen BlickDarstellung des kompletten SGB IXmit allen untergesetzlichen RegelungenKommentierung der neuen EingliederungshilfeZur NeuauflageDer mit dem Bundesteilhabegesetz erreichte Rechtsstand per 1.1.2020 wird umfassend kommentiert:SGB IX Teil 1: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit, Bedarfsfeststellung, Trägerzusammenarbeit, Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, Frühförderung, Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung.SGB IX Teil 2: Das aus dem SGB XII herausgelöste Eingliederungshilferecht wurde sowohl verfahrens- als auch leistungsrechtlich und hinsichtlich des Leistungserbringungs- und Vergütungsrechts weitgehend neu gefasst und umfassend kommentiert.SGB IX Teil 3: Im Schwerbehindertenrecht wurden die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt und ausgebaut. Das Recht der Werkstätten für behinderte Menschen wurde durch Leistungen an andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit ergänzt.Gesetz zur Änderung des SGB XIIAngehörigenentlastungsgesetzKommentiert sind zudem das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz.ZielgruppeFür die Leistungserbringer im Bereich Rehabilitation und Teilhabe, Verbände und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, betriebliche Personalabteilungen und betriebliche Interessenvertretungen und Sozialleistungsträger, Anwaltschaft und Gerichte.
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