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SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Vorschriften und Verordnungen. Mit Kommentierung

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Das müssen Sie wissen Die Eingliederung des Rechts der Teilhabe von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen in das neu geschaffene SGB IX schafft eine gemeinsame Plattform für eine einheitliche Praxis der Rehabilitation.
- Das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht wurde zusammengefasst und an die modernen Anforderungen angeglichen.
- Die Regelungen, die für mehrere Sozialleistungsbereiche einheitlich sein können, werden nur noch an einer Stelle getroffen.

Inhalt: Einführung zum SGB IX, Vorschriftentext und Gesetzesbegründung, dem jeweiligen Paragraphen zugeordnet. Besonders hilfreich ist die Paragraphensysnopse zum schnellen Auffinden der neuen Regelungen.