Der neue Kommentar macht rasch und zuverlässig mit dem neuen Recht vertraut. Er zeigt seinem Benutzer besonders klar, wie die neuen Vorschriften zur Rehabilitation im System des SGB verankert sind und verhilft so zu einem besseren Verständnis der Materie. Die Kommentierung betont die engen Verbindungen des SGB IX zu den übrigen Teilen des Sozialgesetzbuches: zu SGB III, V, VI, VII, XI sowie zu den Bereichen Sozialhilfe und soziale Entschädigung zeigt den Zusammenhang mit dem Allgemeinen Teil (SGB I) und dem Verwaltungsverfahren (SGB X) berücksichtigt dabei stets die Verschiedenartigkeit der Aufgaben der Rehabilitationsträger.