Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung und stellt damit einen Grundpfeiler des geltenden Sozialrechts dar.
In dem neu erscheinenden Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig auf dem Gesetzesstand des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band.
Dabei legt der Kommentar besonderen Wert auf die systematische Erfassung der unterschiedlichen Regelungsmaterien des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherung und auf eine solide Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:
- Versicherter Personenkreis
- Leistungsrecht
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Verbände der Krankenkassen
- Finanzierung.
Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Herausgeber und Autoren sind besonders versierte Wissenschaftler und Rechtspraktiker - Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Rechtsanwälte und Juristen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind jeweils als Spezialisten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgewiesen.
In dem neu erscheinenden Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig auf dem Gesetzesstand des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band.
Dabei legt der Kommentar besonderen Wert auf die systematische Erfassung der unterschiedlichen Regelungsmaterien des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherung und auf eine solide Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:
- Versicherter Personenkreis
- Leistungsrecht
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Verbände der Krankenkassen
- Finanzierung.
Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Herausgeber und Autoren sind besonders versierte Wissenschaftler und Rechtspraktiker - Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Rechtsanwälte und Juristen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind jeweils als Spezialisten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgewiesen.